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BERLIN

Bauphysik bald wieder in der HOAI?

Mit einem deutlichen Bekenntnis zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hatte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Hans-Joachim Otto MdB die traditionelle AHO-Herbsttagung am 25. November 2010 eröffnet. Dabei hob er die konstruktive Zusammenarbeit des Wirtschafts- und Bauministeriums (BMWi und BMVBS) mit dem Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) bei der weiteren Novellierung der HOAI hervor. Otto unterstrich das gemeinsame Ziel einer modernen und praxisorientierten HOAI. Er kündigte zudem eine überzeugende Reform bis zum Jahr 2013 an.

Rückführung von VI, X-XIII HOAI 1996
Im Fokus der Diskussion stand auch die noch offene politische Grundsatzfrage über die Wiederaufnahme der Leistungen für Umweltverträglichkeitsstudien, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie Vermessungs- technische Leistungen (ehemals Teile VI, X-XIII HOAI 1996) in den verbindlichen Teil der HOAI. Der AHO-Vorstandsvorsitzende Ernst Ebert forderte nachdrücklich eine schnellstmögliche Entscheidung von BMWi und BMVBS in dieser zentralen Frage. Ebert stützt seine Forderung auf eine von Prof. Christoph Motzko (TU Darmstadt) und Prof. Bernd Kochendörfer (TU Berlin) präsentierte wissenschaftliche Expertise.

Diese kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die sogenannten „Beratungsleistungen“ – derzeit in der unverbindlichen Anlage 1 HOAI – originäre Planungsleistungen und damit untrennbare Teile eines interdisziplinären Gesamtplanungsprozesses sind. Auch aus der Sicht des BMVBS handelt es sich um Planungsleistungen. In der Diskussion auf der AHO-Herbsttagung wurde jedoch auch klar, dass die Anerkennung, dass es sich um Planungsleistungen handelt, nicht zwangsläufig für die Politik ausreicht, eine Rückführung vorzunehmen, sondern dass dafür weitere „unschlagbare“ Argumente erforderlich seien. Die Integration neuer Leistungsbilder, beispielsweise Brandschutz, wird wohl aus Zeitgründen nicht erfolgen, wenngleich auch in den Ministerien die prinzipielle Notwendigkeit erkannt worden ist. Maßstab und Priorität für die 7. HOAI-Novelle sei aber der Prüfauftrag des Bundesrats (Drucksache 395/09 (Beschluss)). GLR

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