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ERNEUERBARE

Marburg verabschiedet Solarsatzung

Mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und der Marburger Linken hat das Stadtparlament am 29. Oktober 2010 die Satzung zur Solaren Baupflicht (Entwurf vom 24.08.2010) beschlossen. Die Fraktionen von CDU, FDP und die Marburger Bürgerliste votierten gegen die Vorlage. Laut Oberbürgermeister Egon Vaupel (SPD) handelt es sich nicht um eine Zwangssatzung, sondern „um eine Wertsicherungssatzung für Bestandsgebäude“. Die Solarsatzung sei ein Beitrag zu verantwortungsvoller Kommunalpolitik zur regionalen Wertschöpfung in der Energienutzung.

Erste Pflichten greifen ab 1. Juli 2011
Geltungsbereich der Satzung ist das gesamte Stadtgebiet der Universitätsstadt Marburg und hier alle beheizten Gebäude (mit wenigen Ausnahmen) für deren Errichtung vor dem 1. Januar 2009 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde. Nach den Bestimmungen der Satzung sind bei der Änderung von bestehenden beheizten Gebäuden die Bauherren verpflichtet, solarthermische Anlagen mit einer in der Satzung geregelten Mindestgröße des Solarkollektors zu errichten und zu betreiben. Nutzungspflichten entstehen ab dem 1. Juli 2011 bei der vollständigen Ersetzung eines Daches oder beim Austausch einer Heizanlage. Ab dem 1. Juli 2012 greift die Regelung auch bei bestimmten Änderungen an Dächern beheizter Gebäude. Die Solarsatzung regelt auch Ersatzmaßnahmen. Für Wärmepumpen wurden weitgehend die (Neubau-)Anforderungen aus dem EEWärmeG übernommen, die geforderten Jahresarbeitszahlen liegen aber unterhalb der Förderkriterien des Marktanreizprogramms (MAP). GLR