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RECHT

Abmahngefahren durch DL-InfoV vermeiden

Zum 18. Mai 2010 wurde die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) verabschiedet. Nach Informationen der Ingenieurversicherung hat jedoch ein Großteil der davon betroffenen Ingenieure und Energieberater in den vier Monaten nach dem Inkrafttreten der Verordnung sie entweder nicht korrekt oder überhaupt nicht umgesetzt.

Die Ingenieurversicherung weist darauf hin, dass wer u.a. auf seinen Webseiten keine oder nicht hinreichende Angaben zu seiner Berufshaftpflichtversicherung macht, sich neben der Gefahr von Bußgeldern – der Gesetzgeber sieht hier bis zu 1000 Euro vor – insbesondere dem Abmahnrisiko aussetzt. Dabei könnten beispielsweise Wettbewerber und Abmahnabzocker durchaus höhere Beträge einfordern.

Seit dem 18. Mai 2010 müssen Dienstleister von sich aus bestimmte Informationen dem Interessenten leicht zugänglich machen, z.B. in Form von Infobroschüren und auf ihrer Webseite (parallel zu den weiterhin bestehenden Impressumsvorgaben / Telemediengesetz TMG) oder in Briefform beim Erstkontakt (Informationspflicht). Weiterführende Infos zu den Pflichtangaben hat die Ingenieurversicherung hier zusammengestellt. GLR

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