Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch
RECHT

Mieter hat kein Anrecht auf Sanierungsweg

Wenn ein Mangel vom Hausbesitzer behoben werden muss, steht es dem Vermieter frei zu entscheiden, auf welche Art und Weise er ihn beseitigt. Der Mieter dagegen hat grundsätzlich keinen Anspruch auf einen bestimmten Sanierungsweg. Das urteilte das Landgericht Hamburg (Az. 307 S 152/09).

Der Fall
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatten sich vom Vermieter vorgenommenen Maler- und Tapezierarbeiten als unzureichend gegen den Schimmelbefall in einem Wohnhaus erwiesen. Die betroffenen Mieter wollten nun ihren Vermieter gerichtlich dazu verpflichten, wegen der Feuchtigkeit in ihren Wohnungen eine Außendämmung am Haus anzubringen. Nur diese Maßnahme hielt eine von den Bewohnern beauftragte Firma als wirksames Mittel gegen den Schimmelbefall.

Das Urteil
Doch der vom Gericht bestellte Sachverständige befand, dass auch eine Innendämmung gleichermaßen schützt. Deswegen wiesen die Richter den Mieteranspruch auf die von der Firma empfohlene Außendämmung zurück. „Stehen dem Vermieter nämlich mehrere Mittel der Mängelbeseitigung zur Verfügung, bestimmt er allein den Sanierungsweg“, sagt Rechtsanwalt Hans-Jürgen Leopold von der Deutschen Anwaltshotline. GLR

Tags