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FÖRDERUNG

Neue KfW-Förderstandards ab Juli

Ab 1. Juli 2010 führt die KfW in ihrem Förderangebot für „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ die anspruchsvollen Standards KfW-Effizienzhaus 70 und 55 in der Sanierung sowie KfW-Effizienzhaus 55 und 40 im Neubau ein. Die KfW hat die aus Mitteln des Bundes vergünstigten Förderprogramme wegen der schwierigen konjunkturellen Lage nur schrittweise und deutlich verzögert an die Energieeinsparverordnung 2009 angepasst. So sollte und konnte im letzten Jahr ein noch höheres Investitionsvolumen mit sehr positiven Effekten insbesondere für das Bauhandwerk bewirkt werden.

Lasche Standards laufen aus
Zum 1. Juli laufen nun (wie bereits Ende 2009 angekündigt) die inzwischen nahe am gesetzlichen Mindestniveau liegenden Eingangsförderstufen 130 in der Sanierung und 85 im Neubau aus. Zukünftig stehen Interessierten, die ihr Haus sanieren wollen damit die Standards KfW-Effizienzhaus 115, 100, 85, 70 und 55. Für den Neubau können sich Bauherren über die Standards KfW-Effizienzhaus 70, 55 und 40 fördern lassen. Das KfW-Effizienzhaus gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) in Relation (%) zu einem vergleichbaren Neubau (Referenzgebäude) nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf.

Tilgungszuschüsse im Neubau, einheitliche Zinssätze
Eine weitere Neuheit: Wie schon bei der energetischen Sanierung gewährt die KfW zukünftig auch in der Neubauförderung Tilgungszuschüsse ergänzend zum Förderkredit. Diese betragen bis zu 10 % der Darlehenssumme. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der erreichten Energieeffizienz des Gebäudes. Dabei gilt: Je besser die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung. Gleichzeitig werden die Zinssätze innerhalb der einzelnen Programme vereinheitlicht. Damit wird die Förderung insgesamt für die Kreditnehmer einfacher und transparenter. Mit den zunehmenden Anforderungen an den Effizienzstandard der Gebäude gewinnt auch die Qualität der Bauausführung an Bedeutung. Deshalb definiert die KfW zukünftig ab dem KfW-Effizienzhaus 55 zusätzliche Anforderungen an die Baubegleitung durch Sachverständige. Bauherren sollen damit die Sicherheit erhalten, dass der gewünschte Effizienzhausstandard in der Praxis auch tatsächlich erreicht wird. GLR

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