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RECHT

Gericht: Energieberater ist kein Beruf

Das Landgericht Aachen hat mit Urteil vom 23. Oktober 2009 (9 O 164/09) entschieden, dass ein Dachdecker von der privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung nicht auf die Tätigkeit des (Gebäude)Energieberaters verwiesen werden darf. Die geht aus dem aktuellen Rechtstipp der Kanzlei Melzer + Penteridis auf dem Portal Anwalt.de hervor.

Hintergrund
Zwischen einem Mandanten von Melzer + Penteridis und seiner privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung war folgende Frage strittig: Falls ein Handwerker berufsunfähig ist, darf er auf die bereits ausgeübte Tätigkeit des (Gebäude)Energieberaters verwiesen werden? Denn in den Versicherungsbedingungen ist oft geregelt, dass die Versicherung den Kunden auf eine andere Tätigkeit verweisen kann, wenn der Versicherungsnehmer seine ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Diese Verweisung ist jedoch nur dann möglich, wenn es sich um einen real existierenden Beruf handelt. Das bedeutet: Ist eine existenzerhaltende Tätigkeit möglich?

Der Fall
Der angestellter Dachdecker hatte nach Auskunft von Melzer + Penteridis mehrere Bandscheibenvorfälle und beantragte bei seiner privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung Leistungen, da er berufsunfähig sei. Die Versicherung beschied ihm, dass er zwar den Beruf „Dachdecker" nicht mehr ausüben könne. Er könne aber die Tätigkeit des (Gebäude)Energieberaters ausüben, da er eine derartige Qualifikation habe und diese Tätigkeit im Umfang von 5 % im Vergleich zum klassischen Dachdeckerberuf ausübe.

Das Urteil
Dieser Argumentation ist das Landgericht Aachen nicht gefolgt und hat die Versicherung zur Zahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente verurteilt. Denn die Tätigkeit (Gebäude)Energieberater sei kein Beruf im Sinne der Versicherungsbedingungen, so die Richter in der mündlichen Verhandlung, sondern vielmehr eine Qualifikation, die mit einem Englisch-Sprachkurs gleichzusetzen sei. Deshalb durfte die Versicherung nicht auf diese Tätigkeit verweisen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Stand: 16. Februar 2010). GLR

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