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FÖRDERUNG

KfW informiert über Programmänderungen

Für die Programme „Energieeffizient Sanieren - Kommunen (218)“ und „Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung (157)“ hat die KfW die Anforderungen an Einzelmaßnahmen, Maßnahmenpakete und Sanierungen auf Neubau-Niveau präzisiert. Für die Förderung auf Grundlage der EnEV2009 sind in den genannten Programmen folgende Veränderungen maßgeblich:

  1. Gefördert werden können Gebäude, die bis zum 1. Januar 1995 fertig gestellt worden sind (bisher erfolgte die Förderung von Gebäuden, die bis zum 1. Januar 1990 fertig gestellt waren).
  2. An die Stelle des Förderansatzes der energetischen Sanierung auf Neubau-Niveau (nach EnEV2007) tritt die Förderung des KfW-Effizienzhauses 100 (EnEV2009). Diese Förderstufe entspricht dem bisherigen Anforderungsniveau des KfW-Effizienzhauses 70 (EnEV2007). KfW-Effizienzhäuser müssen den in der EnEV2009 genannten Höchstwert für den Jahres-Primärenergiebedarf (QP) für Neubauten einhalten (QP = QPref).
    Außerdem darf der Transmissionswärmeverlust, berechnet nach Anlage 1, Absatz 2.3, der EnEV2009 (Textstelle), 120 % des errechneten Wertes für das Referenzgebäude nach Anlage 2, Tabelle 1, der EnEV2009 (Textstelle) nicht überschreiten. Der rechnerische Nachweis ist gemäß EnEV nach DIN V 18599 zu führen.
  3. Die neuen Förderkriterien (Mindestanforderungen) für Einzelmaßnahmen / Maßnahmenpakete entsprechen weitestgehend denen der wohnwirtschaftlichen Programme. Die Anlage „Technische Mindestanforderungen“ zu den Merkblättern für die Programme 218 und 157 enthält tabellarische Übersichten zu den energetischen Mindestanforderungen sowie zur beispielhaften Kombination von Dämmstoffdicken und Wärmedurchgangskoeffizienten zur Erfüllung der erforderlichen Anforderungen. Für Gebäude, bei denen Vorgaben des Denkmalschutzes nachgewiesen werden, wurden für die Inanspruchnahme einer Förderung gesonderte Werte definiert.

Für eine Übergangsfrist bis zum 30. Dezember 2009 (Antragseingang bei der KfW) gelten analog zu den wohnwirtschaftlichen Programmen parallel die auf Basis der EnEV2007 definierten Programmbedingungen. Ab dem 1. Januar 2010 gelten ausschließlich die neuen Bedingungen. GLR

Zugehörige Dokumente
Programm-Merkblatt „Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung“, Fassung 10/2009
Programm-Merkblatt „Energieeffizient Sanieren - Kommunen“, Fassung 10/2009
Anlage zum Programm-Merkblatt „Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung“ - Technische Mindestanforderungen, Fassung 10/2009
Anlage zum Programm-Merkblatt „Energieeffizient Sanieren - Kommunen“ - Technische Mindestanforderungen, Fassung 10/2009
Formular „Bestätigung zum Antrag Energieeffizient Sanieren - Kommunen (218) und Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung (157)“, Fassung 10/2009
Formular „Bestätigung des Sachverständigen nach Durchführung der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus100 (EnEV2009) - Energieeffizient Sanieren - Kommunen (218) und Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung (157)“, Fassung 10/2009