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HOAI

HOAI-Umsetzung auch mit Abstrichen

Folgt das für die Novellierung der HOAI zuständige Bundeswirtschaftsministerium der für den Reformprozess gewichtigen, gemeinsamen Stellungnahme der Kammern und Verbände der Ingenieure und Architekten (mitgezeichnet haben: AHO, BAK, BIngK, BDA, BDB, BDIA, bdla, BDVI, BVPI, DAI, SRL, VBI und VFA), werden zugunsten einer zügigen Umsetzung mit unklarer Anhebung der Honorare wichtige Forderungen der Planer zurückgestellt. Dies geht aus einem Schreiben der Kammern und Verbände an den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg hervor.

Offensichtlich sind die Kammern und Verbände in ihrer Abwägung zu dem Schluss gekommen, dass ein Beharren auf noch nicht durchgesetzte Forderungen das Scheitern der HOAI-Novelle mit noch schlimmeren Folgen provozieren könnte. So wird in dem Schreiben an zu Guttenberg angedeutet, dass auch aufgezeigte Kritik mit entscheidender Bedeutung für die Berufsausübung notfalls erst mit dem angekündigten Modernisierungsgutachten geklärt werden kann. Mit dem Gutachten sollen nach der Verabschiedung der 6. HOAI-Novelle die Leistungsbilder modernisiert und die Honorare wirtschaftlich angepasst werden.

Im Gegenzug für das Stillhalten haben die Kammern und Verbände an zu Guttenberg appelliert, das Modernisierungsgutachten auch in der Kabinettsvorlage der 6. HOAI-Novelle amtlich zu machen. Zu den noch nicht durchgesetzten und zur Dispositionen gegebenen Punkten gehören,

  • dass die Verschiebung der Leistungen für Umweltverträglichkeitsstudien, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie Vermessungstechnische Leistungen in eine unverbindliche Anlage zur HOAI nicht vorgenommen wird,
  • die Beibehaltung von Regelungen über Abschlagszahlen (aktuell müssten Planer ihre Leistungen gegebenenfalls bis zu Vollendung des Werks vorfinanzieren),
  • die Beibehaltung der Vorschriften zur örtlichen Bauüberwachung in §57 (Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen) und
  • die Sicherstellung der Kompensation durch den Wegfall von §10 Abs. 3a (Anrechenbarkeit vorhandener Bausubstanz).

Honorarerhöhung nur theoretisch?
Einige Planer werden auch mit diesen Abstrichen gut klar kommen, sollten aber von der im Raum stehenden 10%igen Erhöhung noch nicht allzu viel verplanen. Nach der Analyse der Kammern und Verbände geht die lineare Anhebung aller Honorarsätze um 10% nicht mit einer Honorarerhöhung in gleichem Umfang einher, da die Novelle an vielen Stellen auch zu Honorarkürzungen führen wird. In anderen Stellungnahmen wird sogar trotz der Anhebung der Tafelwerte ein Preisverfall der Honorare prophezeit, weil die neuen Spielräume bei der Honorarvereinbarung jetzt viel einfacher die Vergabe zu Marktpreisen ermöglicht und gleichzeitig die Chance auf eine gerichtliche Durchsetzung von Honoraransprüchen sinkt.

Wo es Verlierer gibt, gibt es auch Gewinner. In einer sehr kritischen Stellungnahme zum HOAI-Entwurf kommt der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger abschließend zu folgender Würdigung: „Bei einem Inkrafttreten der HOAI in der jetzt vorliegenden Fassung werden im Übrigen Regelungslücken, Unklarheiten und Unstimmigkeiten aus diesseitiger Sicht zu einem erheblich vermehrten Streitaufkommen führen, das Gerichte und Sachverständige mehr als auslasten wird.“ GLR

Dokumente zum Download
Brief der Kammern und Verbände an den Bundeswirtschaftsminister
Stellungnahme der Kammern und Verbände zum neuen HOAI-Entwurf
HOAI-Entwurf, Stand 18. März 2009 (Verbände-Version)
HOAI-Anlage-Entwurf, Stand 19. März 2009 (Verbände-Version)
Begründung des HOAI-Entwurfs, Stand 19. März 2009 (Verbände-Version)

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