Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch
VERBÄNDE

Aktion: “Impulse für den Wohnungsbau“

Mit einem „dramatische Einbruch der Wohnungsbauzahlen“ sowie einem „sich regional zuspitzende Mangel an bezahlbaren und geeigneten Wohnungen“ begründet die Aktion Impulse für den Wohnungsbau“ - ein Zusammenschluss von Spitzenverbände der Bau- und Wohnungswirtschaft – ihr politisches Forderungsprogramm zur Bundestagswahl für den Wohnungsbau. „Um das Grundbedürfnis Wohnen in Zukunft zu sichern“, fordern die Verbände eine Stärkung des Wohneigentums, die Schaffung von Anreizen für Investitionen in den Neubau sowie einen Ausbau der KfW-Förderung für seniorengerechtes, energieeffizientes und nachhaltiges Bauen. Originaltext der Forderungen:


  1. KfW-Programme gezielt ausbauen: Die KfW-Förderung zum energieeffizienten Bauen muss ausgebaut und verstetigt werden. Nur durch eine gezielte und ausreichende Förderung sind die Klimaschutzziele zu erreichen. Notwendig ist auch die finanzielle Aufstockung und Verstetigung des neuen Programms für die seniorengerechte Umgestaltung der Wohnungsbestände. Zudem muss die KfW-Förderung um einen speziellen Programmpunkt für den Bestandsersatz als Kombiförderung mit Abriss und Neubau erweitert werden.
  2. Bessere steuerliche Abschreibungsbedingungen für Wohnimmobilien: Die steuerlichen Abschreibungsbedingungen sind für Bauherren eine der wichtigsten Grundlagen bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben. Zur Stärkung des Neubaus von Mietwohnungen in Wachstums- und Zuzugsregionen muss der Abschreibungssatz für Wohngebäude von derzeit linear 2 auf mindestens 4% angehoben werden.
  3. Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Wohneigentumsbildung:  Eine kurzfristige Stärkung der Wohneigentumsbildung kann über steuerrechtliche Regelungen in Form eines familienfreundlichen und umweltgerechten Einkommensteuer-Abzugsmodells erreicht werden. Dabei soll die bereits für haushaltsnahe Dienstleistungen geltende Einkommensteuerermäßigung nach §35a EStG erweitert werden. Hier sollte künftig auch die Inanspruchnahme von Planungs- und Handwerkerleistungen für den Neubau sowie von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen bei Bestandserwerb von selbstgenutztem Wohneigentum steuerlich absetzbar sein.

Download: Positionspapiere der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau. GLR

Uns interessiert Ihre Meinung: redaktion.geb-letter@geb-info.de