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BERLIN

Grüne wollen EEWärmeG novellieren

Bündnis90/Die Grünen haben mit Datum 21. Januar 2009 einen Antrag (16/11645) im Bundestag gestellt, das gerade erst am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu überarbeiten. Laut Antrag soll der Bundestag die Bundesregierung u.a. auffordern, zur besseren Nutzung erneuerbarer Wärmepotenziale


  • das Wärmegesetz dahingehend zu novellieren, dass auch der Gebäudebestand beim Austausch der Heizung oder weitergehender Sanierungen einen Teil ihrer Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen müssen;
  • den Haushaltsansatz für das Marktanreizprogramm (MAP) im Bereich der erneuerbaren Wärmeerzeugung zu verdoppeln, sowie ausschließlich auf Erneuerbare Energien auszurichten, d.h. keine Erdöl- und Erdgasheizungen mehr mit dem MAP zu fördern; [...]

Weitere Punkte des Antrags betreffen u.a. die Förderung der Biogaseinspeisung, den Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen, die Förderung von KWK-Anlagen, die Aufstockung des CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms um 1 Mrd. Euro, die Einrichtung eines 3-Mrd.-Euro-Energiesparfonds und die Erlassung von Energieeffizienzgesetzen in Verbindung mit Energiedienstleistungen. GLR

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