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ENERGIEBERATER

Energiesparprämie für Modernisierer

Lange wurde es dementiert, seit dem letzten Wochenende ist aber klar, dass die Bundesregierung ein Konjunkturpaket II zumindest vorbereitet. Wichtigster Baustein dürfte nach den ersten Verlautbarungen die Förderung von Investitionen in die öffentliche Infrastruktur sein (Verkehrswegen, Abwassersysteme, Schulgebäude).

Baugewerbe schlägt Energiesparprämie vor
Besonders interessant für Gebäude-Energieberater ist aber ein Vorschlag aus dem Forderungskatalog des deutschen Baugewerbes (ZDB). Er will mit steuerlichen Anreizen die energetische Gebäudemodernisierung anregen.

Konkret wird die Einführung einer „Energiesparprämie“ in Höhe von 25% von maximal 20.000 Euro nachgewiesener Arbeitskosten gefordert. So soll der steuerpflichtige Investor über einen Zeitraum von fünf Jahren jeweils 1000 Euro (also insgesamt 5000 Euro) im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstattet bekommen. Der notwendige Umfang der energetischen Sanierungen soll nach dem Vorschlag des ZDB durch einen geprüften Gebäudeenergieberater nachgewiesen werden.

Für den Bereich „Investitionen in den Wohnungsbestand“ schlägt das deutsche Baugewerbe außerdem eine Verteilung der Erhaltungsaufwendung auf bis zu 5 Jahre für private Vermieter bei energetischer Sanierung bzw. altengerechten Umbaus und erhöhte Abschreibung der energetischen Sanierungskosten bzw. der Umbaukosten für altengerechtes Wohnen (Herstellungskosten) über 10 Jahre vor. GLR

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