Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch
ENEV

EnEV2009: Verordnung im Eilverfahren

Kaum zehn Tage haben die betroffenen Verbände Zeit, um zu dem Entwurf für die neue EnEV2009 Stellung zu beziehen. Auf Freitag den 18. April datiert haben das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die Verbände zur schriftlichen Stellungsnahme und zur öffentlichen Anhörung am 30. April eingeladen. Denn schon am 21. Mai will das Bundeskabinett einen Referentenentwurf absegnen und ihn dann dem Bundesrat zuleiten. Wesentliche Eckpunkte des Entwurfs der Änderungsverordnung:

  • Verschärfung der energetischen Anforderungen bei der Errichtung und der wesentlichen Änderung von Gebäuden (um etwa 30%)
  • Einführung des Referenzgebäudeverfahrens für Wohngebäude
  • Erweiterung einzelner Nachrüstpflichten für Gebäude und Anlagentechnik
  • Stufenweise Außerbetriebnahme von Nachtspeicherheizungen
  • Stärkung des Vollzugs durch private Nachweise und durch die Bezirksschornsteinfeger im Rahmen der Feuerstättenschau
  • Harmonisierung von Bußgeldvorschriften

Mit welchem Zeitdruck an der Verordnung gearbeitet wird, ist dem Entwurf schon auf den ersten Blick anzusehen: Einige Passagen, bei denen die hauptbeteiligten Ressorts (Bau, Wirtschaft, Umwelt) noch keine Einigkeit erzielt haben, sind kursiv gesetzt. GLR

Entwurf EnEV2009, Stand 18. April 2008
Begründung EnEV2009, Stand 18. April 2008
Entwurf zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes, Stand 18. April 2008

Uns interessiert Ihre Meinung!
 
 

Tags