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HOAI

BMWi legt Entwurf für HOAI-Novelle vor

Ende Februar hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) den seit mehreren Jahren ausgesessenen Entwurf zur 6. Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorgelegt. Ein echter Referentenentwurf ist es allerdings nicht, denn eine Abstimmung mit den anderen Ressorts innerhalb der Regierung ist noch nicht erfolgt. Die Aufforderung an die Verbände zur Stellungnahme kam für diese überraschend. Offensichtlich hat das BMWi kaum die Gelegenheit genutzt, schon im Vorfeld den Sachverstand der Branche zu nutzen und Widerstände abzuklopfen. Durch diese Vorgehensweise droht jetzt das endlich begonnene öffentliche Verfahren in einem Wust von Einsprüchen und Protesten zu ersticken, noch bevor überhaupt ein stimmiges Konzept auf dem Tisch liegt.

Die Branche ist entsetzt
Eine Fortsetzung des Dilettantismus im BMWi in Sachen HOAI? Oder eine geschickter Schachzug, um die Verbände unter Druck zu setzen? Wie die Branche über den Entwurf denkt, deuten erste Stellungnahmen an. Beispielsweise stuft die Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfahlen den Vorschlag als „Ohrfeige für den Berufsstand“ ein. Mehrere Ingenieur- und Architektenkammern haben bereits massiven Widerstand gegen die den HOAI-Entwurf angekündigt. Er basiert auf folgenden Eckpunkten:

  • Nur noch für kleine Bauvorhaben: Die Tafelendwerte werden deutlich abgesenkt. Oberhalb des Schwellenwerts sind die Honorare frei verhandelbar, es existieren auch keine Empfehlungen.
  • Nur noch für Inländer: Die HOAI wird in ihrem Anwendungsbereich auf Büros mit Sitz im Inland beschränkt, bzw. „ausschließlich im Ausland niedergelassene Architekten und Ingenieure“ sind von der HOAI befreit. Eine Inländerdiskriminierung sieht das BMWi - auch durch die Absenkung der Tafelendwerte - nicht, zudem sei sie europarechtlich nicht relevant.
  • Nur noch fünf Leistungsphasen: Die Verbindlichkeit der HOAI soll sich künftig auf die Leistungsphasen 1-5 beschränken. Die Leistungsphasen 6-9 stellen unverbindliche Regelungen dar.
  • Baukostenvereinbarung: Die Honorare werden von der Bausumme durch Einführung des Baukostenvereinbarungsmodells abgekoppelt.
  • Höhere Honorare: Die Tafelwerte sind im Entwurf jeweils auf den ursprünglichen Anteil der Lp 1-5 reduziert worden. Eine generelle 10%ige Honoraranhebung entsteht durch die Neubewertung der Leistungsphasen 1-5 auf zusammen 110 v.H.
  • „Deregulierung“ der Beratungsleistungen: Die Verbindlichkeit der Honorare für thermische Bauphysik, Schallschutz, Raumakustik, Bodenmechanik und vermessungstechnische Leistungen entfällt. Lediglich als unverbindliche Empfehlung wird das Honorar zu diesen Leistungen in einem Anhang zur HOAI weitergeführt.

Faktische Abschaffung der HOAI
Einige Eckpunkte, die meisten werden mindestens seit 2006 diskutiert, erscheinen auf den ersten Blick durchaus pragmatisch. In der Summe kommen sie jedoch unter realen Marktbedingungen einer Abschaffung der HOAI gleich. Wenn nur noch für die Leistungsphasen 1-5 Honorare über die HOAI zu ermitteln sind, öffnet dies alle Türen, sich dem bindenden Preisrecht zu entziehen: Der Auftrag weiterer Leistungsphasen zum Minihonorar ermöglicht in der Gesamtkalkulation eine Honorarunterschreitung auch in den verbindlich geregelten Leistungsphasen.

Die vom BMWi an die Verbände übermittelten Dokumente hat der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) auf seiner Webseite www.aho.de veröffentlicht. Am 9. April findet eine öffentliche Anhörung zum Entwurf im BMWi statt. GLR

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