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RECHT

Schimmel rechtfertig keine neue Fassade

Durch den Einbau von Isolierglasfenstern wollte ein Wohnungseigentümer den Wert seiner Wohnung steigern. Doch schon kurze Zeit nach der Renovierung kam es zu einem ernsthaften Schimmelproblem in der Wohnung: Feuchtigkeit kondensierte auf der Innenseite einer kühlen Außenwand. Der einst durch die Einfachfenster gewährleistete Luftaustausch fand nicht mehr statt und durch die Taupunktunterschreitung entstand ein offensichtlich idealer Nährboden für Schimmel.

Schimmelschaden durch undurchdachte Modernisierung
Um das Problem zu beseitigen, forderte der Wohnungseigentümer nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de von der Eigentümergemeinschaft, dass sie einer Fassadendämmung zustimmen solle. Doch die weigerte sich: zu teuer. Das wollte der schimmelgeplagte Eigentümer nicht hinnehmen und zog vor Gericht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied: Der Wohnungsbesitzer kann wegen des selbst verursachten Schimmelschadens keine aufwendigen Sanierungen von der Eigentümergemeinschaft einfordern (Az.: I-3 Wx 54/07). Laut Gutachten schieden Baumängel am Gemeinschaftseigentum aus. Vielmehr weise die betroffene Außenwand des 1972 errichteten Hauses keinerlei Schäden auf. Auch sei der Dämmwert der Wand besser, als dies die damaligen Normen vorsahen. Ein Anspruch darauf, dass ein einzelner Eigentümer eine Fassadensanierung erzwingen kann, um heute gültige Dämmnormen zu erreichen, bestehe nicht, zumal die anderen Wohnungen nicht betroffen seien.

Gericht: „Besser lüften und mehr heizen“
Auch der Voreigentümer der Schimmelwohnung berichtete glaubhaft, dass er 20 Jahre lang keinerlei Probleme mit Schimmel in der Wohnung gehabt habe. Wenn ein Wohnungsbesitzer also durch den Einbau moderner Isolierglasfenster ein Schimmelproblem heraufbeschwört, muss er nach Ansicht des Gerichts besser lüften und mehr heizen. GLR

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