Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch
AKTUELLES

dena-Energiepass: 100.000 Suchen pro Monat

Über 100.000 Suchanfragen im Monat verzeichnet die Deutsche Energie-Agentur (dena) mittlerweile in ihrer Aussteller-Datenbank, die bundesweit rund 16.000 Energieausweisaussteller listet. „Außerdem erhalten wir monatlich über 2000 Anrufe auf unserer Energie-Hotline zum Thema Energiepass“, so der dena-Geschäftsführer Stephan Kohler und weiter: „Der dena-Energiepass wird von Hausbesitzern stark nachgefragt, weil er für Qualität und aussagekräftige Informationen steht. Aufgrund der guten Marktakzeptanz, die der dena-Energiepass aufweist, empfehle ich der Bundesregierung, den bedarfsbasierten Energieausweis als zentrales Element bei der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie zu berücksichtigen.“

Doch wie geht es mit dem dena-Energiepass weiter? Im EnEV-Entwurf vom 3. April ist die Gültigkeit der bisheriger Energieausweise wie folgt geregelt:

„§ 29 Besondere Überleitungsvorschriften
Energiebedarfs- und Wärmebedarfsausweise nach der Energieeinsparverordnung in der bis zum [Datum des Inkrafttretens der neuen EnEV] geltenden Fassung sowie Wärmebedarfsausweise nach § 12 der Wärmeschutzverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. August 1994 […] gelten unter Beachtung des § 17 Abs. 5 [Anm.: Gültigkeit von zehn Jahren] als Energieausweise […]. Das Gleiche gilt für Energieausweise, die freiwillig vor dem [Datum des Inkrafttretens der neuen EnEV] von den Gebietskörperschaften oder auf deren Veranlassung nach einheitlichen Regeln erstellt worden sind.

In der Begründung zum EnEV-Entwurf heißt es zum letzten Satz: Dazu gehören auch diejenigen Ausweise, die während der von der Deutschen Energie-Agentur durchgeführten Feldversuche zur Erprobung von Energiepässen für Wohn- und Nichtwohngebäude ausgestellt worden sind.“ Der Zeitraum zwischen dem dena-Feldversuch und dem Inkrafttreten der neuen EnEV („Marktvorbereitungskampagne“) wird hier nicht näher angesprochen. Klar ist aber: Energieausweise, die nach dem Inkrafttreten nicht dem Inhalt und dem Aufbau der EnEV entsprechen, dürfen öffentlich-rechtlich nicht verwendet werden. Deswegen hat die dena angekündigt, ihren Energiepass-Prototypen unmittelbar nach der Vorlage des Referentenentwurfs an diesen anzupassen. GLR