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IHRE MEINUNG

Bedarf oder Verbrauch?

Im letzten GEB-Infoletter thematisierten wir einen Praxistest der Spitzen-verbände der Immobilienwirtschaft zum bedarfsorientierten Energieausweis und baten um Ihre Meinung. Die Quer-summe der Antworten könnte lauten: „Ein öffentlich-rechtlicher bedarfs-orientierter Energieausweis nach einem möglichst einfachen, normierten Verfahren, das unabhängig vom Aussteller zwangsweise ähnliche Ergebnisse liefert. Und als einzigen Vorschlag für die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz: Eine detaillierte Energieberatung bei einem qualifizierten Energieberater beauftragen.“ Beitrag im GEB-Infoletter

Zusammenfassung der Antworten
Um die Spannbreite der Meinungen darzustellen, haben wir Textpassagen aus den einzelnen Antworten entnommen und nachfolgend unkommentiert und unsortiert zusammengefasst. Überrascht waren wir, dass mehrere Leser die Streubreite der Ergebnisse aus dem Praxistest aufgrund eigener Erfahrungen bestätigen. Doch sie fordern auch Konsequenzen: Denn mit den bisher gehandelten Energieausweisen (auch dem dena-Energiepass) scheint ein mit hoher Genauigkeit reproduzierbarer Energiepass illusorisch zu sein. Oder wie es in einem Brief auf den Punkt gebracht wird: „Ein Energieausweis kann nicht gleichzeitig einfach und rechtssicher sein, mit aussagekräftigen Details und Modernisierungsvorschlägen versehen sein und zuletzt auch noch treffsicher die Realität abbilden.“

Vielleicht sind für das Ziel der EU-Gebäuderichtlinie „Bewusstsein für die energetische Qualität zu schaffen“ beide Energieausweis-„Orientierungen“ nicht geeignet. Jedenfalls dann nicht, wenn sie auf das einfachste angreifbar sind und durch Veröffentlichungen zur Farce abgestempelt werden (können). Die qualifizierte Energieberatung würde zu Unrecht ebenfalls Schaden nehmen.

Dem Gesetzgeber kommen, unabhängig von der letztendlichen Ausgestaltung, aber zwei Pflichten zu. Einerseits muss er für eine höchstmögliche Qualifizierung der Aussteller Sorge tragen. Andererseits muss er verlangen, dass alle Erfassungsdetails transparent dokumentiert werden. Das hört sich zwar aufwendig an, ist aber vielmehr ein Anliegen an die Softwareanbieter sich auf einen entsprechenden Listenausdruck und ein neutrales Datenformat zu einigen. Fehler lassen sich so leichter erkennen und es wird zu mehr Sorgfalt und Qualifikation erzogen. Wer seinen Kunden Transparenz verschaffen will, sollte an seine eigene Arbeit den gleichen Maßstab anlegen.

Die GEB-Infoletter-Redaktion bedankt sich bei allen, die uns einen Diskussionsbeitrag zugesendet haben. Links zu einigen der Originalantworten finden Sie unten. GLR

Zitate aus den Diskussionsbeiträgen:

Ist das Ergebnis der Wohnungswirtschaft realistisch?

  • Zwischen 1900 und 1995 hat das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) etwa 1000 Bedarfsberechnungen in Rheinland-Pfalz mit dem tatsächlichen Verbrauch verglichen. Schon damals war klar, dass die Kompetenz und der (Fort-)Bildungsstand des Beraters wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis der Bedarfsberechnung haben.
  • Die Ergebnisse der „Studie“ der Wohnungswirtschaft sind natürlich niederschmetternd. Aber wie sähen die Ergebnisse erst aus, wenn man verbrauchsorientierte Pässe auf Korrektheit überprüfen würde?
  • Hat tatsächlich niemand die Aussteller beim dena-Feldtest kontrolliert? Ich habe mich vorhin im www auf die Suche gemacht, was die dena zu der Qualität der ausgestellten Energiepässe sagt. Tatsächlich habe ich keine harten Tatsachen gefunden. Immer nur Beschwichtigungen und Beruhigungen.
  • Dass die Wohnungswirtschaft mit „selektivem Auswahlverfahren“ die für sie opportunen Vergleiche präsentiert, davon bin ich überzeugt.
  • Als Dozent […] stelle und korrigiere ich die Prüfungsaufgaben der neu ausgebildeten Energieberater im Handwerk. Dies stellt eine ähnliche Situation dar, wie sie von den drei Verbänden der Wohnungswirtschaft durchgeführt worden ist. […] Zieht man einen Vergleich der 16 bis 25 Berechnungen des gleichen Gebäudes mit gleichen Unterlagen im ausführlichen Verfahren, so kann ich auch vergleichsweise hohe Abweichungen im Ergebnis feststellen.
  • Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen des Praxistests der Wohnungswirtschaft sind [..] korrekt. Es bedarf auch keiner weiteren repräsentativen Untersuchungen, so wie es Herr Kohler (dena) fordert. Eigene Erfahrungen in Schulungen und Kursen der Energieberaterausbildung zeigen, dass auch erfahrene Aussteller von Energiebedarfsausweisen nach EnEV zu den unterschiedlichsten Ergebnissen kommen; allein wenn es um die Ermittlung von Bauteil-U-Werten im Bestand geht.
Welche Berechnungsart sollte gewählt werden?
  • Selbstverständlich kann nur der bedarfsorientierte Energiepass der richtige Weg sein. Nur so sind verschiedene Gebäude unter standardisierten Rahmenbedingungen vergleichbar.
  • Mir hat bis heute noch niemand schlüssig erläutern können, warum und wie ein verbrauchsorientierter E-Pass […] eine Aussage über den Zustand und Verbrauch des Gebäudes treffen kann?
  • Ich bin überzeugt, dass für einen Laien der Nutzer-unabhängige also der bedarfsorientierte Ausweis auf Grundlage des ausführlichen Rechenweges der bessere Energiepass ist.
  • Deshalb meine ich, dass auch der Energiepass im vereinfachten Verfahren oder gar ein Verbrauchspass für einen „professionellen Gebäudeenergieberater“ besser ist.
  • Von meiner Seite – als Gebäudeenergieberater und Architekt – ein ganz klares JA für die Bedarfsermittlung. Niemals kann die Verbrauchsermittlung konkrete Sanierungshinweise geben.
  • Nach unserem „Praxistest“ mit 5000 zugestellten Pässen, sind wir der Meinung, dass ein aussagekräftiger Pass, zumindest im Mehrfamilienhausbereich, beide Angaben enthalten muss, da beide verschiedene, aber auch wichtige Bereiche von energieeffizienten Gebäuden beschreiben. Vor allem ist es notwendig, diese Informationen nicht nur den Neumietern/Neueigentümern zukommen zu lassen, sondern besonders den Bestandsmietern, da diese ja hauptsächlich die Energie verwenden.
  • Ein verbrauchsorientierter Energiepass ist [..] nicht aussagekräftig.
  • Trotz berechtigter Vorwürfe gegenüber vereinfachten rechnerischen Verfahren scheint in einer standardisierten Form für einen einfachen Energiebedarfsausweis die einzig mögliche Lösung zu liegen, wenn der Gesetzgeber einen Bedarfsausweis fordert.
  • Sowohl die Angabe gemessener Verbrauchswerte – wenn verfügbar – als auch typischer Bedarfswerte vergleichbarer Gebäude und Anlagen (Typologiewerte) sind für einen öffentlich-rechtlich zu erstellenden Energieausweis die einfachste, beste und auch vollkommen ausreichende Lösung. Dabei werden die Bedarfswerte ermittelt aus vereinfachten Verfahren mit einem Minimum von gerade noch erforderlichen Eingabeparametern.
Welche Konsequenzen sind zu fordern?
  • Die Konsequenz aus dem Dilemma ist […] die Weiterbildungspflicht für Berater und der Aufbau eines verbandsübergreifenden Qualitätssicherungssystems.
  • Die Anforderungen an die Aussteller [müssen] erhöht werden, um die Qualität der Energiepässe zu verbessern. Die Aussteller müssten Prüfungen ablegen, um zugelassen zu werden.
  • Erst eine detaillierte Energieberatung, verbunden mit einer Energieanalyse aus dem Verbrauch und einem fachmännischem Bedarfs-/Verbrauchsabgleich, schafft eine gesicherte Aussage über mögliche Einsparpotentiale von Modernisierungsmaßnahmen. Diese Aufgabe gehört jedoch in die Hände eines qualifizierten Energieberaters und kann nicht durch den öffentlich-rechtlichen Energieausweis erfüllt werden! Dieser soll nur Impulse auslösen! Mehr nicht!
  • Je mehr Lücken und Vereinfachungen das Berechnungsverfahren zulässt, desto mehr „Chaos“ wird entstehen und desto undurchsichtiger wird der Energiepass für den Verbraucher, daher: Ein einheitliches Aufnahmeverfahren, ein einheitliches Rechenverfahren, bedarfsorientierte Pässe.
  • Ich brauche mir nur die in den letzten Monaten rasant angestiegene Liste der E-Pass-Austeller in meiner Region anzusehen, dann fallen mir viele Fragen ein.
  • Also lieber einen einfachen Pass befürworten, der nur als grobes Indiz für die energetische Qualität des Gebäudes herhalten kann und im Gegenzug weiter versuchen, über eine qualitative Beratung aufzuklären, die als Entscheidungsgrundlage für tatsächliche Sanierungsvorhaben dienen kann.
  • Ein mittelmäßiger Pass […] wird bald im Ansehen sinken und die Gefahr besteht, dass die Abgrenzung zu einer guten Berechnung und Beratung in der Öffentlichkeit nicht wirksam dargestellt werden kann.
  • Weg von Pauschalannahmen nach statistischen Erhebungen, hin zu qualifizierter Gebäudeaufnahme und Abgleich mit tatsächlichen Verbräuchen, unter Berücksichtigung evtl. vorliegender Besonderheiten.
  • In einem Bedarfsausweis sind immer Annahmen festzuschreiben und als solche darzustellen, weil alle Bauunterlagen lückenhaft sind, die ich bisher bekam. Auch sind manche Bauteile einfach unzugänglich ohne größere Zerstörung. Die […] getroffenen Annahme zur Baustoffqualität oder den verdeckten, nicht dokumentierten Aufbau oder eine durchschnittliche Annahme (weil ein Bauteil nicht durchgängig in gleicher Weise aufgebaut und gedämmt wurde), ist eine Festlegung, die jeder Energieberater nach bestem Wissen und Gewissen treffen muss, wobei er dabei auf seine persönlichen Erfahrungen und andere Kenntnisse zurückgreift. Die sind selbstverständlich unterschiedlich.

Links zu ausgewählten Diskussionsbeiträgen
Der Gesetzgeber muss vorher definieren, was er will

Lieber einen einfachen Pass befürworten
Hat die dena nie die Qualität der Aussteller hinterfragt?

Wir brauchen hohe Anforderungen an die Aussteller
Angst vor hartnäckigen Energieberatern
Objektive Vergleichbarkeit erfordert Aufwand
Verbrauchsdaten zeigen, nur ein Bedarfspass geht
Warten auf Erkenntnisdämmerung
Die Qualität der Berater beeinflusst das Ergebnis
Ein Pass mit beidem und auch für Bestandsmieter
Klassifizierungen nach Baujahr machen angreifbar

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