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LESERBRIEFE

Mini-BHKW: Finanzieller Verlust aus Unwissenheit

Zu dem Beitrag Wie hausgemachter Strom blockiert wird im letzten GEB-Infoletter schrieb uns Heribert Seidinger:

Ich betreibe in meinem Büro seit 1999 ein Klein-BHKW. Bei der Stromeinspeisung wurde ich durch den örtlichen Energielieferanten derart über den Tisch gezogen, dass ich anfangs 2005 das Gerät abschaltete. Das BHKW erzeugt mehr Strom als ich selbst verbrauche. Trotz aller Optimierungsversuche konnte ich aber die Stromspitzen nicht abdecken. Im Tagesdurchschnitt wurde aber immer mehr erzeugt als benötigt.

Die vergütete Einspeisung für 2005 betrug bei mir 3,88 ct je kWh. Dieser Betrag setzt sich aus 1,95 ct Arbeitspreis, 0,55 ct Netznutzungsentgelt und 1,38 ct Zuschlag nach KWK-Gesetz zusammen. Die gestiegenen Brennstoffpreise zwangen mich 2005, das BHKW abzuschalten.

Die Einspeisevergütung nach meinem jetzigen Wissensstand hätte 2005 im I Quartal 3,849 ct Arbeitspreis, im II Quartal 4,152 ct, im III Quartal 4,387 ct und im IV Quartal 5,982 ct betragen müssen, jeweils zuzüglich 0,55 ct Netznutzungsentgelt und 1,38 ct Zuschlag nach KWK-Gesetz.

Da ich auch in der Zwischenzeit erfahren habe, dass die Einspeisevergütung nach dem Baseload-Strompreis gerechnet werden muss, habe ich den Energielieferanten darauf angesprochen. Durch die Blume wurde mir gesagt, selbst Schuld wenn Sie sich nicht rühren. Letzte Woche bekam ich einen neuen Vertrag.

Es ärgert mich schon gewaltig, dass ich aus Unwissenheit das letzte Jahr einen nicht geringen finanziellen Verlust erleiden musste.

Dipl.-Ing. (FH) Architekt, Heribert Seidinger, Neusorg

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