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AKTUELLES

dena: Kooperation mit E.on für Bedarfspass

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) kooperiert mit dem Energieversorger E.on AG bei den dena-Aktivitäten rund um die Markteinführung des bedarfsbasierten Energieausweises. Bis 2010 bringt E.on in die branchenexklusive Partnerschaft rund 2 Mio. Euro ein. Zwar kann demnach keiner der drei anderen großen Energieversorger in die Kooperation einsteigen, dena-Geschäftsführer Stephan Kohler rechnet aber damit, dass sich noch andere Unternehmen aus der Wirtschaft einbringen werden. Auch die Energiepass Initiative Deutschland (EID) werde Kooperationspartner bleiben.

Dr. Burckhard Bergmann, Mitglied des Vorstands der E.on AG, der am 14. Juni die Kooperation gemeinsam mit Kohler der Presse vorstellte: „Wir wollen, dass der Energieausweis ein Erfolg wird. Er soll die notwendige Transparenz schaffen, damit Hausbesitzer gezielt in energieeffiziente Technik investieren können. E.on unterstützt die dena in ihren Aktivitäten für den Gebäudeenergieausweis, weil wir in der Erhöhung der Energieeffizienz eine der wichtigsten Aufgaben der Zukunft sehen.“ Dies sei aus mehreren Gründen dringend erforderlich. Zum einen wegen der hohen Energiepreise, die wohl auch langfristig nicht sinken werden und zum anderen sei es unstrittig, dass bei fortschreitendem Klimawandel ernsthafte Bedrohungen entstehen, wenn nicht mit Klimaschutzmaßnahmen gegengesteuert wird.

Zu der Markteinführung gehört nach Auskunft von Kohler auch die Einführung eines freiwilligen und von Marktpartnern getragenen Gütesiegels für Energieausweise, das die dena gerade vorbereite, um Kunden „garantierte Qualität“ für die Energieausweise und die Energieberatung zu bieten.

Wann kommt die EnEV?
Kohler rechnet damit, dass der gemeinsame Referentenentwurf aller Ministerien in den nächsten zwei bis drei Wochen vorgelegt und den Verbänden zur Stellungnahme übergeben werde. Die Bundesregierung wolle die neue EnEV im Herbst 2006 verabschieden, damit sie zum 1. Januar 2007 in Kraft treten kann. Diesen Zeitplan sehen an der Umsetzung in den Ministerien direkt Beteiligte allerdings als ambitioniert an. Üblich seien nach Vorlage eines Referentenentwurfs bis zum Inkrafttreten bei einem „Kaliber“ wie der EnEV durchaus auch zwölf Monate.

Aktueller Stand zum dena-Energiepass
Realistischer Weise sollten alle Branchenakteure davon ausgehen, dass in der endgültigen EnEV eine Wahlfreiheit für bedarfs- und verbrauchsorientierte Energieausweise stehen wird. Gerungen werde zwar auf der politischen Ebene noch darum, ob das Optionsrecht generell für alle Gebäude oder erst ab einer bestimmten Anzahl von Wohnungen gelte, so Kohler. Gleichwohl gibt sich der dena-Geschäftsführer überzeugt, dass sich der bedarfsbasierte Energieausweis auch ohne Bevorzugung in vielen Marktsegmenten durchsetzen wird.

Bestätigt sieht er sich hier schon heute durch den Erfolg des dena-Energiepasses nach Beendigung des ersten Feldversuchs. Dies zeigen zahlreiche Hotline-Anfragen, der Vertrieb von 23.000 Broschüren für Gebäudeeigentümer und Mieter allein im letzten Monat sowie aktuell 90.000 Suchanfragen pro Monat in der dena-Ausstellerdatenbank, die bundesweit etwa 17.000 qualifizierte Aussteller listet.

Außerdem wurden nach dem Feldversuch bereits ca. 8000 dena-Energiepässe in der Energiepassdatenbank gesammelt. Weil die anonymisierte Datenzusendung durch die Aussteller freiwillig geschieht und sie die Datenübertragung bewusst auslösen müssen, ist davon auszugehen, dass bereits sehr viel mehr dena-Energiepässe als die 8000 übermittelten ausgestellt wurden. Bekannt ist zudem, dass einige Wohnungsunternehmen bereits insgesamt mehrere tausend dena-Energiepässe bei externen Ausstellern beauftragt haben.

Energieausweise kann man schon heute ausstellen
Wer heute schon im Geschäftfeld „Energiepass“ aktiv werden möchte, hat durchaus gute Chancen. Aber er muss selbst aktiv werden und zusätzlich zu der Listung in Ausstellerdatenbanken Marketing betreiben. Der Tiefensee/Glos-EnEV-Entwurf sieht vor, dass alle Energieausweise, die freiwillig vor dem Inkrafttreten von Gebietskörperschaften (dazu gehört auch der Bund) oder auf deren Veranlassung nach einheitlichen Regeln erstellt worden sind, gültig bleiben. Da es sich aber noch um einen Entwurf handelt, ist dringend zu empfehlen, die Kunden über das zumindest theoretische Risiko offen aufzuklären und im Vertrag anzubieten – für den Fall der Fälle – eine Überführung in den dann vorgeschriebenen Energieausweis nach EnEV200x kostenfrei oder gegen eine Kostenpauschale umzuwandeln. Ganz nebenbei wäre ein generelles Umwandlungsangebot eine gute Gelegenheit, die eigenen Dienstleistungen und die Modernisierungsempfehlungen noch einmal bei dem Kunden ins Gespräch zu bringen. GLR