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Linktipp Übersichten zur Energieberatungs-Richtlinie

Seit die neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude zum 1. Dezember 2017 in Kraft getreten ist, hat vor allem die Erweiterung des Energieberaterkreises für Aufsehen gesorgt. Es gibt aber weitere Änderungen und Neuerungen, beispielsweise, dass Energieberater für die Zulassung eine Haftpflichtversicherung benötigen, die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Energieberatungsleistungen abdeckt sowie ein längerer Bewilligungszeitraum. Um bei der Einarbeitung in die Neuerungen zu helfen, hat das BAFA mehrere Dokumente veröffentlicht: ein Merkblatt für die Erstellung eines Beratungsberichts (Richtlinie 2017) sowie die Synopsen: „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung; individueller Sanierungsfahrplan) Richtlinie 2014 – Richtlinie 2017“ und „Gegenüberstellung der Mindestanforderungen an den Inhalt eines Beratungsberichts nach BAFA-Checklisten (Richtlinie 2014 – Richtlinie 2017)“. Eine Übersicht ist unter www.bit.ly/geb1415 zu finden. Dort sind außerdem für den iSFP die Kurzanleitung, das Handbuch für Energieberater und die Checkliste zur Datenaufnahme verlinkt.

www.bafa.de