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Brüsseler Lufthoheit

Nach Angaben der EU-Kommission summierte sich im Jahr 2010 der Stromverbrauch von Lüftungsanlagen zur Raumluftkonditionierung innerhalb der europäischen Union auf etwa 77,6 TWh (Terawattstunden) beziehungsweise 77 600 000 000 kWh. Dies entspricht einem Primärenergieverbrauch von 194 Mrd. kWh, wenn man einen europäischen Primärenergiefaktor von 2,5 zugrunde legt. Die mit dem Betrieb von Lüftungsanlagen verbundene Einsparung an Primärenergie für die Raumheizung wird mit 714 Mrd. kWh angegeben, woraus eine Einsparung von etwa 520 Mrd. kWh resultiert. Nachdem Lüftungsanlagen augenscheinlich als energieverbrauchsrelevante Produkte mit einem erheblichen Verkaufs- und Handelsvolumen in der EU eingestuft werden können ist davon auszugehen, dass ihr Betrieb erhebliche Umweltbelastungen mit sich bringt. Daher werden in einer ersten Stufe ab 1. Januar 2016 auch an Lüftungsanlagen Ökodesign-Anforderungen gestellt. Dies erfolgt jedoch nicht im Rahmen der nationalen Gesetzgebung, sondern über die EU-Verordnung 1253/2014 [1], welche unmittelbar von den Herstellern von Lüftungsanlagen zu beachten ist. Für Ventilatoren, die einen wesentlichen Bestandteil einer Lüftungsanlage darstellen, bestehen zwar bereits seit Januar 2013 Mindestanforderungen an die Energieeffizienz (EU-Verordnung 327/2011 [2]). Um allerdings das gesamte Energieeinsparpotenzial bei Lüftungsanlagen erschließen zu können, bedarf es einer umfassenderen Betrachtung. Die EU-Kommission erwartet bis 2025 durch den Betrieb von Lüftungsanlagen eine Steigerung der Primärenergieeinsparung auf 1150 Milliarden Kil ...

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