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Innendämmung von Altbauten (Teil 3)

Nur die Praxis zählt

Erinnern Sie sich noch an die Worte Albert Schweitzers am Ende des 2. Teils? „Das wenige, das du tun kannst, ist viel.“ In diesem dritten Teil gilt es zu ergänzen: „Das wenige, was du tust, musst Du richtig tun.“ Bei der baupraktischen Ausführung einer Innendämmung steckt nämlich der Teufel im Detail! Denn was nach dem Bezug eines energetisch sanierten Altbaus zählt, ist allein die Gebrauchstauglichkeit – und die stellt hohe Anforderungen an die Ausführung von Innendämmsystemen. Praktische Anforderungen und Ausführung Bei allen Innendämmsystemen ist immer ein auf die spezielle örtliche Situation abgestimmter Systemaufbau einzuhalten. Alte Innenputzflächen können bei ausreichender Tragfähigkeit belassen und als Untergrund verwendet werden, sofern keine erhöhte Durchfeuchtung vorliegt oder zerstörende Salze am Putz nagen. Jedoch sollte man alte Gipsputze vorbeugend entfernen, da man nie genau weiß, ob diese Putze dauerhaft feuchtebeständig sind. Bei Putzträgern ist darauf zu achten, dass die Montage vollflächig erfolgt. Bei Fachwerkaußenwänden sind Putzträger, wie zum Beispiel korrosionsgeschützte Drahtgewebe (dreidimensional, mit Gewebeeinlage usw.), in der tragfähigen Ausfachung (nicht im Holzfachwerk) zu verankern, damit später keine Risse entstehen. Dies gilt übrigens auch bei Außenbekleidungen. Die zulässige mittlere Schichtdicke der Innendämmungen in den Verfahren ohne besonderen Nachweis ergibt sich aus den Anforderungsbedingungen ΔRi = di/λi ≤ 0,8 m²K/W bzw. ΔRi = di/λi ≤ 1,0 m²K/W (siehe 2. Tei ...

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