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Förderung

Neue Kommunalrichtlinie weitet Förderung aus

Am 1. Oktober 2018 wurde die neue Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) veröffentlicht. Mit der novellierten Kommunalrichtlinie, die am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, wird die Unterstützung von Klimaschutzprojekten in Kommunen erheblich ausgeweitet.

SK:KK-Video stellt die Kommunalrichtlinie vor. - SK:KK - © SK:KK
SK:KK-Video stellt die Kommunalrichtlinie vor. - SK:KK
Zu den neuen Förderschwerpunkten zählen unter anderem kommunales Energie- und Umweltmanagement, Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs, intelligente Verkehrssteuerung, Maßnahmen zur Abfallentsorgung und Maßnahmen an Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen. Bisherige Förderschwerpunkte bleiben bestehen und wurden an technologische Entwicklungen angepasst.

Bewährte Maßnahmen, wie die Sanierung der Straßen- und Hallenbeleuchtung, sind auch in Zukunft über die Kommunalrichtlinie förderfähig. Dabei gelten ab Januar 2019 höhere Anforderungen an die Energieeffizienz und die Förderung ist fortan technologieneutral gestaltet.

Finanzschwache Kommunen, Bildungsträger und Sportvereine werden in ihrem Engagement für den Klimaschutz nach wie vor besonders unterstützt. Sie profitieren auch weiterhin von erhöhten Förderquoten.

Anträge im Rahmen der neuen Kommunalrichtlinie können ab dem 1. Januar bis zum 31. März 2019 und vom 1. Juli bis zum 30. September 2019 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Die Richtlinie ist bis Ende des Jahres 2022 gültig.

Die wichtigsten Neuerungen aus dem Bereich Energie und Gebäude:

  • Die Implementierung von Energie- und Umweltmanagementsystemen wird zukünftig mit einem Zuschuss von 40% (65% für finanzschwache Kommunen) gefördert. Dabei können nicht nur die Kosten für externe Dienstleister gefördert werden, sondern auch Kosten für Messtechnik, Software und Weiterbildung.
  • Neu ist auch die Förderung einer Fokusberatung im Bereich Klimaschutz durch externe Dienstleister für Antragsteller, die am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen. Hier beträgt die Förderquote 65 % bzw. 90 % für finanzschwache Kommunen.
  • Die bisherige Förderung von kommunalen Netzwerken wird in die Kommunalrichtlinie überführt. Die Förderquote beträgt nun 60 % über alle drei Jahre.
  • Neu ist zudem eine Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen bei Kläranlagen und Trinkwasserversorgungsanlagen

Weitere Informationen: Im Auftrag des BMU steht das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) den Kommunen mit einer Hotline unter der Rufnummer (0 30) 39 00 11 70 und skkk@klimaschutz.de als Ansprechpartner zur Verfügung.

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