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Gebäudeenergiegesetz

DGNB legt GEG-Entwurf auf drei Seiten vor

© DGNB
Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen ( DGNB ) hat eine auf drei Seiten komprimierte Alternative zum 2017 von der Bundesregierung erarbeiteten Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes veröffentlicht. Das Gebäude-Emissions-Gesetz 2050 (GEG 2050) soll eine Diskussionsgrundlage sein, um ein wirkungsvolles, einfaches und verständliches Instrument zum Erreichen der Klimaschutzziele zu entwickeln.

Zu den inhaltlichen Kernforderungen zählt, dass die CO2-Emission eines Gebäudes zur Zielgröße wird und die Bewertung nicht über theoretische Referenzgebäude sondern anhand absoluter Grenzwerte erfolgt. Zudem ist bei Nichterfüllung der Zielwerte eine CO2-Abgabe zu leisten.

„Es darf nicht noch mehr Zeit verloren gehen“

„Dem zum Ende der vergangenen Legislaturperiode vorgestellten Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes fehlen der klare Bezug und das unumstößliche Ziel, als wirksames Instrument dazu beizutragen, die Klimaschutzziele zu erreichen“, sagt DGNB-Präsident Prof. Alexander Rudolphi. „Es darf nach der langwierigen Phase der Regierungsbildung nicht noch mehr wertvolle Zeit verloren gehen. Das würde passieren, wenn der bisherige GEG-Entwurf die Basis weiterer Debatten ist und wir anhand einer umständlichen und unverständlichen EnEV-Novellierung auf 150 Seiten am Ziel vorbei diskutieren.“

Die richtigen Ziele und Leitlinien setzen

Nach Auffassung der DGNB benötigt es ein Gesetz, das heute die richtigen Ziele und Leitlinien setzt, damit der gesamte Gebäudebestand und alle neuen Gebäude den Klimaschutzzielen gerecht geplant, errichtet, saniert und betrieben werden. Dass dies möglich ist, soll der jetzt von der DGNB veröffentlichte Vorschlag eines GEG 2050 zeigen. Er ist nach Verbandsangaben bewusst einfach und zielorientiert formuliert und als Diskussionsbeitrag zu verstehen, um deutlich zu machen, dass sich die bestehende Gesetzgebung von den wirklichen Herausforderungen zu weit entfernt hat.

„Energieverbrauch von Gebäuden“ ist ungeeignet

Der Entwurf soll zudem ein Statement sein, dass sich ein zukunftsfähiges Gesetz, welches unverändert bis 2050 gültig ist, bereits heute formulieren lässt. Dabei bezieht sich das GEG 2050 direkt auf die kritische Umweltbelastung, nämlich die CO2-Konzentration in der Atmosphäre. Nur damit lassen sich nach Einschätzung der DGNB die Klimabeschlüsse der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der deutschen Energiewende umsetzen. Die bisherige Steuerungsgröße „Energieverbrauch von Gebäuden“ erachtet die DGNB als ungeeignet. Zudem muss die Grundlage aller Bewertungen, Vorgaben und Steuerungsmechanismen auf real gemessenen Verbrauchsdaten basieren.

„Vom Ziel her denken“

„Wichtig ist, dass wir anfangen, vom Ziel her zu denken, also vom emissionsfreien Gebäudebestand 2050“, so Dr. Christine Lemaitre, Geschäftsführender Vorstand der DGNB. „Von dieser absoluten Größe muss für jedes Gebäude ein individueller Klimaschutzfahrplan vorliegen. Dieser definiert die jährlichen CO2-Emissions-Grenzwerte gebäudeweise.“ Hierbei komme den Planern eine maßgebliche Verantwortung zu, mit innovativen und ganzheitlichen Konzepten im Neubau wie auch in der Sanierung so effektiv wie möglich die vorgegebenen Ziele zu erreichen und dabei den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes im Blick zu haben.

Sanierung des Gebäudebestandes endlich attraktiv

Mit gezielten Forderungen und Förderungen ließen sich dafür wirtschaftliche Rahmenbedingungen bereitstellen, um nachhaltig in den Werterhalt der Gebäude investieren zu können und die überfällige Sanierung des Gebäudebestandes endlich attraktiv zu machen. In diesem Sinne könnte das GEG 2050 den Startschuss für das bislang größte und nachhaltigste Konjunkturprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bilden. GLR

Download des GEG 2050 auf www.dgnb.de