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Energieberater fragen, Experten antworten

Nutzung von Abwärme Es geht um die Ansetzung der Beheizung eines Neubaus eines Produktionsbetriebes zur Erstellung eines Energieausweises nach EnEV. Der Produktionsbetrieb benötigt Prozessenergie in Form von Dampf. Diese wird durch einen Erdgas-betriebenen Dampfkessel erzeugt. Die Abwärme aus der Dampferzeugung soll in ein Heizungssystem mittels Wärmeübertrager eingespeist und genutzt werden. Die Gebäudebeheizung erfolgt anschließend mit Fußbodenheizung. Wie ist diese Art der Beheizung gemäß EnEV anzusetzen? Nahwärme fossil? Nahwärme regenerativ? Oder ggf. als anderes Heizsystem? Die Nutzung von Abwärme aus Produktionsprozessen kann im EnEV-Nachweis berücksichtigt werden. Wird Abwärme über einen Wärmeübertrager in ein Wärmeverteilsystem eingespeist, kann die Nutzung der Abwärme im Gebäude bei der Bestimmung des Primärenergiefaktors der Heizwärmeerzeugung berücksichtigt werden. In diesem Fall sind Komponenten einer Heizungsanlage für Übergabe, Verteilung und ggf. Speicherung wie üblich abzubilden. Als Erzeuger ist Nah-/Fernwärme anzusetzen. Die Abwärmenutzung ist in diesem Fall analog zu einer Wärmelieferung über ein „Nah-/Fernwärme“-System zu bilanzieren und ein zugehöriger Primärenergiefaktor zu ermitteln. Der Primärenergiefaktor von Wärmeversorgungsnetzen darf gemäß Auslegung XXII-1 (Primärenergiefaktoren bei Wärmeversorgungsnetzen) nach dem Arbeitsblatt FW 309-1 ermittelt werden. Nach Abschnitt 4.4 des Arbeitsblatt FW 309-1 kann industrielle Abwärme wie ei ...

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