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Energieberater fragen, Experten antworten

Angaben im Energieausweis: sind sie heizwert- oder brennwertbezogen erforderlich? Sind die Angaben zum Bedarf bzw. Verbrauch für Primär-energie und Endenergie in den Energieausweisen immer auf den (unteren) Heizwert Hi bezogen? Die Berechnungen in der DIN V 18599 erfolgen mit Bezug auf den oberen Heizwert (Brennwert). Eine Umrechnung auf den unteren Heizwert erfolgt erst am Ende bei den Ergebnissen. In DIN V 18599-1 heißt es in Abschnitt 5.5.7: „Die Endenergien sind in Gleichung (23) und (24) brennwertbezogen angegeben. Werden heizwertbezogene Endenergiewerte benötigt, so ist mithilfe von Gleichung (25) umzurechnen.“ Die DIN V 18599 ermöglicht somit auch auf der Ebene der Endenergie die Ausgabe heizwertbezogener Werte. In Energieausweisen sind sowohl für End- als auch für Primärenergie ausschließlich heizwertbezogene Werte anzugeben. Für Verbrauchsausweise ist dies beispielsweise in der Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte im Wohngebäudebestand“ vom 7. April 2015 eindeutig geregelt. Dort heißt es in Abschnitt 2: „Auf den oberen Heizwert (Brennwert) bezogene Verbrauchsangaben sind unter Verwendung der Umrechnungsfaktoren nach DIN V 18599-1: 2011-12 Tabelle B1 auf den unteren Heizwert Hi umzurechnen.“ Bei Bedarfsausweisen ist eine entsprechende eindeutige Regelung nicht zu finden. Es ist jedoch für die gewünschte Vergleichbarkeit von Bedarfs- und Verbrauchsausweisen erforderlich, die Werte jeweils heizwertbezogen anzugeben. Gleiches gilt für die Vergleichbarkeit mit Bedarfsausweisen, deren Ergebniswerte nach DIN 4108-6 und DIN 4701-10 bere ...

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