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Prüfen, messen, bestätigen

Die KfW-Förderung für energieeffizientes Bauen setzt voraus, dass bereits für die Antragstellung ein sachverständiger Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste (www.energie-effizienz-experten.de) eingebunden wird [1]. Dies betrifft sowohl den Neubau als auch energetische Sanierungsmaßnahmen wie Wärmedämmung, Erneuerung, Einbau oder energetische Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren beheizter Räume, Austausch der Heizung sowie Optimierung der Heizungsanlage und den Einbau von Lüftungsanlagen [2]. Zu den Aufgaben des Sachverständigen, der das energetische Gebäudekonzept plant und die Ausführung der geförderten energetischen Maßnahmen begleitet, gehören bei Maßnahmen an der Gebäudehülle auch Planungen zur Gebäudeluftdichtheit und die Überprüfung der Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme. Werden Leistungen durch Dritte erbracht, z. B. den Fachplaner oder Architekt, sind diese Leistungen vom sachverständigen Energieberater im Rahmen seiner Gesamtverantwortung zu überprüfen. Luftdichtheitskonzept Eine undichte Gebäudehülle kann neben Energieverlusten und Komforteinbußen erhebliche Feuchteschäden verursachen. So bringt z. B. eine Fuge mit 2 mm Breite und 1 m Länge einen Wärmeverlust mit sich, der immerhin dem von ca. 25 m² gedämmter Wandfläche entspricht [3]. Außerdem kann der mit solch einer Undichtheit verbundene Wasserdampftransport zu Schimmelbildung und Zerstörung von Baumaterialien führen. Deshalb ist sowohl beim Neubau als auch bei Einzelmaßnahmen an der Geb ...

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