Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch
Streitfrage: Die energetische Qualität eines Passivhauses

Grenzen des Wärmeschutzes

Ein Bauträger beschreibt in einer Broschüre zu einem Reihenhausprojekt die energetische Qualität mit „Passivhausstandard“ und ergänzt: 12 kWh/(m²a). Nachdem das Gebäude fertiggestellt ist, lässt der Käufer eines Reihenendhauses die Berechnung des energetischen Standards prüfen. Der Sachverständige ermittelt einen Bedarfswert für die Heizwärme von 17 kWh/(m²a) sowie einen Primärenergiebedarf von insgesamt 110 kWh/(m²a) und bestätigt damit, dass die Anforderungen eines Passivhauses erfüllt sind. Der Eigentümer ist mit dieser Bestätigung nicht einverstanden. Er fordert, den Wärmeschutz zu erhöhen, was mit einem erheblichen Aufwand verbunden wäre, da hierfür ein zusätzliches Wärmedämmverbundsystem großer Dicke anzubringen wäre. Stattdessen könnte er sich auch eine Ausgleichszahlung zum Schadensersatz für erhöhte Heizkosten wegen der Überschreitung des Wertes von 12 kWh/(m²a) vorstellen. Zur Festlegung der Schadenshöhe multipliziert der Käufer die Differenz von 5 kWh/(m²a) mit der Wohnfläche von 200 m², einem Energiepreis von 0,20 €/ kWh zuzüglich einer Preissteigerung bei einem Nutzungszeitraum des Gebäudes von 80 Jahren (der anzunehmenden Nutzungsdauer von Wohngebäuden) sowie einer entsprechenden Verzinsung des nach seiner Auffassung zu hohen Heizkostenbeitrags. Die berechnete Summe beläuft sich für beide Varianten auf rund 40 000 €. Dämmung und Effizienz Dieser Streit dreht sich um den rechnerischen Energiebedarf. Welche Q ...

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ GEB E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Archiv
+ Fokus GEB: Sonderhefte (PDF)
+ Weiterbildungsdatenbank mit Rabatten
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen