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Lüftungskonzept-Planungssoftware

Frischluft nach Programm

Energieeffiziente Gebäude stellen erhöhte Anforderungen an die Luftdichtigkeit von Gebäuden. Eine dichte Gebäudehülle verringert jedoch den Luftaustausch, was zu mangelnder Luftqualität, einem Anstieg des Luftfeuchtegehalts und letztlich zu Schimmelpilzbildung führen kann. In Verbindung mit einem erhöhten Feuchteeintrag bei gleichzeitig geringer Feuchte-Speicherfähigkeit der Raumumschließungsflächen können luftdichte Gebäudehüllen zu Schäden an der Bausubstanz führen. In der Folge kommt es immer wieder zu Streit und juristischen Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern, Eigentümern und Planern. Bei konventionell über Fenster belüfteten Gebäuden ist eine Dauer-Kipplüftung weder aus energetischen noch aus sicherheitstechnischen oder versicherungsrechtlichen Gründen sinnvoll. Eine mehrmals tägliche Stoßlüftung ist zwar sinnvoller, für berufstätige Bewohner aber weder praktikabel noch zumutbar. Ein geregeltes System zur Raumlüftung ist deshalb in vielen Fällen unerlässlich (siehe auch Dossier „Lüftung“ unter http://www.geb-info.de ). Wann ist ein Lüftungskonzept erforderlich? Ob überhaupt – und wenn ja, welche lüftungstechnische Maßnahme (LtM) erforderlich ist, lässt sich anhand der Raumlufttechnik-Normen DIN 1946-6 [1] und DIN 18017-3 [2] ermitteln. Die bereits im Mai bzw. September 2009 veröffentlichten Normen wirken in gewisser Weise den durch Forderungen nach einer höheren Luftdichtheit von Gebäuden entstandenen Problemen entgegen. Die DIN 1946-6 enthält neben dem LtM-Nachweis auc ...

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