Nur zwei Wochen nach der Zustimmung des Bundesrats zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist es schon überholt. Für einen Kompromiss im Vermittlungsausschuss zum Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht haben sich Bund und Länder auf eine höhere CO2-Bepreisung verständigt. Die scheint auch erforderlich zu sein, denn der Endenergieverbrauch in Wohngebäuden steigt seit einigen Jahren.
Ihre Britta Großmann, Energieberaterin und Chefredakteurin.