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Energieberatung

Beratungsleitlinie für die Gebäudesanierung

© Zukunft Altbau
Eine fundierte Energieberatung ist der Grundstein für eine erfolgreiche energetische Gebäudesanierung. Nicht alle Beratungen genügen jedoch den hohen Ansprüchen, die dabei gelten sollten.

Das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hat deshalb mit seinen acht Kooperationspartnern eine Beratungsleitlinie für Sanierungswillige und Gebäudeenergieberater entwickelt, um die Qualität energetischer Sanierungen zu sichern.

Der Vorschlag des Netzwerkes umfasst Grundsätze zur Zusammenarbeit und einzelne technische Vorgaben. Dazu gehören etwa die Verpflichtungen von Energieberatern, die Eigentümer ganzheitlich, branchenübergreifend, neutral und unabhängig zu beraten. In Zeiten wirtschaftlicher Abhängigkeit vieler Berater von Energieversorgern, Lieferanten oder Herstellern sei dies keine Selbstverständlichkeit.

Die Beratungsleitlinie ist online verfügbar: www.zukunftaltbau.de/leitlinie-energieberatung

Fünf Grundsätze für optimales Sanieren

Gebäudeenergieberater sind mit am besten geeignet, eine energetische Sanierung zu planen. Sie haben die verschiedenen Gewerke im Blick und gehen umfassend vor. Doch die Berufsbezeichnung ist gesetzlich nicht geschützt. Die Folge: Immobilieneigentümern wird so mancher Unsinn angeboten und Geld nicht wirksam eingesetzt.

Mit der neuen Beratungsleitlinie verpflichten sich Energieberater zu fünf Qualitätskriterien. „Zunächst sollte die Beratung ganzheitlich und branchenübergreifend sein“, sagt Petra Hegen von Zukunft Altbau. „Da Häuser und Wohnungen komplexe Systeme darstellen, bei denen alles mit allem zusammenhängt, muss eine gute Sanierungsberatung von der Hülle über die Gebäudetechnik bis hin zum Einsatz erneuerbarer Energien jegliche Komponenten miteinbeziehen.“

Weiterhin sollte die Beratung neutral und vorhabensbezogen erfolgen. Angesichts der Vielzahl an Produkten und Baustoffen verpflichten sich die Berater nur ökonomisch und ökologisch sinnvolle zu wählen. Der dritte Punkt betrifft die technischen Vorgaben, die auf den Rahmenbedingungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beruhen. Energieberater sollen den Standard der KfW-Einzelmaßnahmen anstreben – oder sogar über ihn hinausgehen. Wer heute besser saniert, als aktuell vorgeschrieben, macht sein Gebäude zukunftsfähig. Damit erfüllt es auch bei künftigen gesetzlichen Verschärfungen die Anforderungen und erspart kostenintensive Nachbesserungen.

Mit der Leitlinie von Zukunft Altbau verpflichten sich die Energieberater außerdem gängige Gesetze und Verordnungen einzuhalten und die Eigentümer über Kosten- und Einsparmöglichleiten aufzuklären. Auch dies sollte selbstverständlich sein, ist aber heute nicht immer geltende Praxis. Ein individueller Sanierungsplan ist in diesem Zusammenhang häufig ein praktikabler Einstieg. Fünftens erklären sich die Berater dazu bereit, ihr Wissen zur Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energieträgern durch Weiterbildungen stets aktuell zu halten.

Uns interessiert Ihre Meinung: Was halten Sie von der Beratungsleitlinie? Können Sie sich vorstellen, sie zu nutzen? Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung an: redaktion.geb-letter@geb-info.de GLR