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Gebäudehülle

Nachdämmung bereits gedämmter Außenwände

Herstellung einer Aufdoppelung. - FV WDVS / Sto - © FV WDVS / Sto
Herstellung einer Aufdoppelung. - FV WDVS / Sto
Viele Dämmungen der schon vor 20 oder 30 Jahren sanierten Häuser entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik eines guten Wärmeschutzes und sind erst recht nicht „fit für die Zukunft“. Unzureichend gedämmte Außenwände sollten deshalb noch ein weiteres Mal gedämmt werden. Wurde zunächst ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) verwendet, kann diese Verbesserung durch eine Aufdoppelung erfolgen. Im Wesentlichen werden dabei eine zweite Dämmschicht und ein neuer Putz aufgebracht.

Gefördert durch die BMUB-Forschungsinitiative „Zukunft Bau“ hat das Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung IFAM nun eine Studie durchgeführt, die technische Möglichkeiten, Potenziale, Erfahrungen und Wirtschaftlichkeit einer Aufdoppelung älterer Wärmedämmverbundsysteme für eine nachhaltige Entwicklung an Wohngebäuden aufzeigt.

Zukunftsfähige Dämmqualität

Eine der Grundlagen zur Entscheidung für eine Aufdoppelung bildet der Wärmedurchgangskoeffizient des Alt-Systems. Bei Gebäuden gelten Außenwände mit Dämmschichtdicken von weniger als 10 cm bei einer Wärmeleitfähigkeit von 0,040 W/(mK) bzw. einem Wärmedurchgangskoeffizienten von mehr als 0,35 W/(m2K) als nicht mehr zukunftsfähig. Damit ein zeitgemäßer U-Wert von höchstens 0,20 W/(m2K) erreicht wird, können die Häuser mit einem zweiten Wärmedämmverbundsystem nachgerüstet werden.

Anmerkung der Redaktion: Mit dieser Einteilung wird auch definiert, dass die EnEV 2014 auf dem Stand von 2016 für das Referenzgebäude einen „nicht zeitgemäßen“ Wärmedurchgangskoeffizienten für Außenwände von 0,28 W/(m2K) verwendet.

Ist beispielsweise ein Alt-WDVS mit einer Dämmschichtdicke von 6 cm auf einem üblichen Mauerwerk vorhanden, wird die genannte U-Wert-Anforderung von höchstens 0,20 W/(m2K) mit einer zweiten 10 cm dicken Dämmschicht mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(mK) erreicht.

An vier Modellgebäuden wurde in der Studie untersucht, dass in Bezug auf die Außenwandfläche durch die Aufdoppelung eine Endenergieeinsparung von 19,4 bis 27,2 kWh/(m2 a) erzielt werden kann. Im Durchschnitt können bezogen auf die Wandfläche etwa 22,0 kWh/(m2a) erreicht werden. Das entspricht bezogen auf die Wandfläche einer Kostensenkung von ca. 1,35 Euro/(m2a) bei Erdgas und 2,20 Euro/(m2a) bei Fernwärme.

Die durchschnittlichen Kosten der Aufdoppelung betrugen inkl. MwSt. pro m2 Bauteilfläche inkl. Gerüst, Verbreiterung Ortgang, usw. 107,33 Euro inkl. MwSt. und ohne Gerüst, Verbreiterung Ortgang, usw.: 97,63 Euro inkl. MwSt.

Endenergie-Einsparpotenzial von ca. 9,2 TWh/a

Gute Zeitpunkte für die Aufdoppelung ergeben sich, wenn ohnehin an der Fassade gearbeitet wird, sei es eine Putzausbesserung, eine Neugestaltung oder auch ein frischer Anstrich. Bei einer Umfrage nach Erfahrungen mit Aufdoppelungen gaben die Hauseigentümer vor allem Schäden am Alt-System und die Verbesserung des Wärmeschutzes als Gründe für die Entscheidung zur Aufdoppelung an. Welche Systeme für diese spezifische Sanierungsweise zugelassen sind, regelt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin.

Eine Abschätzung der Studie des Fraunhofer IFAM ergab, dass es in Deutschland ein Potenzial von ca. 417 Mio. m2 aufdoppelbarer Wandfläche gibt. Wenn diese Fläche im Jahr 2030 nachgedämmt wäre, würde dann gegenüber dem Stand von 2015 eine Endenergieeinsparung von ca. 9,2 TWh/a erzielbar sein. Dies entspricht dem jährlichen Endenergieverbrauch für Heizung und Warmwasser von ca. 400.000 Einfamilienhäusern (zum Vergleich: in Deutschland gibt es insgesamt rund 12,5 Mio. Einfamilienhäuser). GLR

Zum Download der Studie.