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ANLAGENTECHNIK

Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen greift zu kurz

© frankpeters / iStock / Thinkstock
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Referentenentwurf zum ersten Gesetz zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes für ein „Nationales Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen“ veröffentlicht. Die Einführung eines Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen ist eine Maßnahme aus dem NAPE (Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz) und soll die Motivation des Verbrauchers fördern, alte ineffiziente Heizungsanlagen auszutauschen.

Zur Vergabe des Etiketts werden nach dem aktuellen Stand Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater des Handwerks und Ausstellungsberechtigte nach § 21 EnEV berechtigt. Darüber hinaus werden die Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, bei fehlenden Etiketten, diese auf dem Heizgerät anzubringen. Das Energielabel wird an Heizkesseln mit einer Leistung bis 400 kW die älter als 15 Jahre sind; die Trinkwassererwärmung wird berücksichtigt, sofern sie in Kombination mit der Raumheizung oder gas- bzw. ölbetrieben erfolgt. Wärmepumpen und Fernwärmeübergabestationen werden nicht betrachtet.

Die Hauseigentümer haben das Labeling zu dulden; es entstehen keine Kosten. Zusätzlich erhalten die Eigentümer Informationen über Energieeinsparungen sowie Hinweise zu weiterführenden Energieberatungsangeboten. Die Bezirksschornsteinfeger können für Verpflichtung eine Kostenerstattung über eine BMWi-Förderung erhalten.

Die Effizienzklasse wird automatisch ermittelt

Die Effizienzklasse soll automatisch mithilfe einer vom BMWi zur Verfügung gestellten Software (das Ausschreibungsverfahren für die Erstellung der Software wurde bereits gestartet) bestimmt werden, Messungen an der Heizung sind bisher nicht vorgesehen. Geplant ist, dass der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) alle verfügbaren Daten von Wärmeerzeugern zusammenstellt. Bei Anlagen, für die keine Daten verfügbar sind, soll auf Standardwerte aus EN-Normen zurückgegriffen werden.

„Das Label wird keine Modernisierung auslösen“

Dipl.-Ing. Birgit Arnold, geschäftsführende Vizepräsidentin im VfW: „Nur einen Heizkessel zu bewerten, ist unzureichend. Es muss die gesamte Anlage, also Erzeugung, Verteilung und Verbrauchsstellen, beurteilt werden. Ein Heizungsbesitzer wird aufgrund eines Labels keine Modernisierung veranlassen. Hierzu bedarf es einer hochwertigen Beratung mit Empfehlungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, verbindlichen Kostenaufstellungen und vor allem einschließlich aller Sekundärprozesse, d. h. aller sonstigen mit dieser Maßnahme verbundenen zusätzlichen Maßnahmen, wie ein Hydraulischer Abgleich, die Anpassung der Heizflächen und Temperaturen und vieles mehr. Wir empfehlen daher diese Aspekte unbedingt im Gesetz zu berücksichtigen.“

Auch der Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) sieht die radikale Vereinfachung kritisch: „Die Energieeffizienz eines Heizgerätes kann nicht isoliert von der Qualität und Konfiguration der Gesamtanlage und dem energetischen Sanierungszustand des Gebäudes festgestellt werden. Die isolierte Vergabe von Energieeffizienzklassen für einzelne Heizgeräte kann damit keine objektive Aussage zur Energieeffizienz treffen.“

Nach der Einschätzung von Haus & Grund führt das geplante Label Verbraucher in die Irre: „Ein Kennzeichen für alte Heizungen, das lediglich anhand von Typenlisten ohne Messungen und Berechnungen vergeben werden soll, ist im besten Fall überflüssig, im schlechtesten Fall werden gut laufende Heizungen ausgetauscht.“ Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft forderte die Bundesregierung auf, statt des Labels „endlich die Weichen für eine technologieoffene, unabhängige und gebäudeindividuelle Energieberatung zu stellen“. GLR