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GEBÄUDESANIERUNG

Sanierungsfahrplan-BW ersetzt EnergieSparCheck

© stokkete / iStock / Thinkstock
Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller hat auf dem 2. EnergieSparCheck-Berater-Kongress ein neues Beratungsinstrument für Gebäudeeigentümer im Land angekündigt.

Der „Sanierungsfahrplan-BW“ soll den Zustand eines Gebäudes analysieren und den Eigentümern eine kompakte und übersichtliche Information über die notwendigen Sanierungsschritte, die richtige Reihenfolge und den besten Zeitpunkt zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen, die geschätzten Kosten und die möglichen staatlichen Zuschüsse, die hiermit voraussichtlich erzielbaren Energie- und Kosteneinsparungen sowie die Verbesserung des Wohnkomforts an die Hand geben.

Sanierungsfahrplan-BW für 600 bis 1200 Euro


Damit die Gebäudeeigentümer die Vorteile einer Sanierung auch erkennen könnten sei es an der Zeit, den vom Land geförderten EnergieSparCheck fortzuentwickeln, erklärte Untersteller. „Der Sanierungsfahrplan-BW weist den Weg zu einem energieeffizienten und zukunftsfähigen Gebäude und bringt die Energieberatung im Land weiter voran.“

Anfang 2015 soll der Sanierungsfahrplan den bisherigen EnergieSparCheck ersetzen. Den Preis hat Untersteller auch gleich eingegrenzt: Der Sanierungsfahrplan-BW soll für Wohngebäude mit bis zu acht Wohneinheiten durchgeführt werden können und je nach Größe des Gebäudes voraussichtlich 600 bis 1200 Euro kosten.

Sanierungsfahrplan als Teilerfüllungsoption des EWärmeG


„Auch bei der geplanten Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes soll der Sanierungsfahrplan-BW eine wichtige Rolle spielen“, sagte Untersteller. Der Referentenentwurf des Gesetzes, an dem sein Ministerium derzeit mit Hochdruck arbeite, sehe vor, dass die beabsichtigte Erhöhung des Pflichtanteils an erneuerbarer Energie um 5 % auch mit dem Sanierungsfahrplan-BW erfüllt werden könne.

„Dies belegt, wie wichtig es uns ist, dass die Eigentümer ihre Gebäude ganzheitlich unter energetischen Gesichtspunkten betrachten. Darum beabsichtige sein Ministerium auch, das Erstellen des Sanierungsfahrplans für Wohngebäude finanziell zu fördern. GLR