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BERLIN

EEG / KWK vermindern CO2-Ausstoß nicht

„Das Erneuerbare Energien-Gesetz und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz leisten derzeit keinen eigenständigen Beitrag zum Klimaschutz.“ Zu diesem Ergebnis kommt die Monopolkommission in ihrem Sondergutachten „Energie 2011 – Wettbewerbsentwicklung mit Licht und Schatten“, das von der Bundesregierung jetzt als Unterrichtung (17/7181) vorgelegt wurde. Aus ordnungspolitischer Sicht seien sowohl das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) als auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vor dem Hintergrund des europäischen Zertifikatehandels redundant. CO2-Emissionen, die in Deutschland eingespart würden, „werden anderweitig in der EU verkauft, sodass insgesamt keine Emissionen eingespart werden“, stellt die Kommission fest.

Exkurs Elektroauto
Wie wenig diese Zusammenhänge berücksichtigt werden, zeigt auch eine der Energie-Tagesmeldungen vom 30. Januar 2012. So hatte die taz Die Ökolüge vom Elektroauto angezeigt, wenn der für Mobilität genutzte Strom nicht zum überwiegenden Teil erneuerbar produziert werde. Kurz darauf meldete der Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen: Elektroautos müssen mit zusätzlich erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien geladen werden. Erst der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erinnerte per Pressemitteilung daran, dass aufgrund „der CO2-Obergrenzen, die über den Emissionshandel sichergestellt werden, gewährleistet ist, dass die CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung selbst dann kontinuierlich sinken müssen, wenn mehr Elektrofahrzeuge auf die Straße gelangen. Dies stellt auch die Studie des Öko-Instituts ausdrücklich fest.“

Zu starke Förderung bekannter Verfahren
Zu den Zielen der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien an Bruttostromverbrauch bis spätestens 2020 auf 35 % zu erhöhen, äußert sich die Monopolkommission „verhalten positiv“. Die negativen Effekte dieser Energieträger seien geringer als die fossiler oder nuklearer Energieträger. Kritisiert wird aber die konkrete Ausgestaltung: „Speziell die explizite Förderung bislang bekannter Erzeugungstechnologien, insbesondere von Windrädern und Solaranlagen auf Basis des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bedingt, dass lediglich derzeit bekannte Verfahren zur Emissionsvermeidung gefördert werden“, kritisiert die Monopolkommission. GLR