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FÖRDERUNG

KfW führt Altersgerecht Umbauen (155) fort

Die KfW Bankengruppe führt die Förderung von altersgerechtem Umbau 2012 mit eigenen Mitteln fortsetzen fort. Mit zinsgünstigen Kredite aus dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ können zum Beispiel Bäder umgebaut, Wohnungsflure verbreitert oder Aufzüge eingebaut werden. Das Förderprogramm mit Zinsverbilligung von Darlehen und Investitionszuschüssen wurde ursprünglich im April 2009 mit Mitteln des Bundesbauministeriums im Rahmen des Konjunkturpakets I eingeführt, war aber bis Ende 2011 befristet. Für 2012 stehen im Bundeshaushalt keine Haushaltsmittel zur Verfügung.

Ab 2012 geringere Verbilligungsleistung
Mithilfe des Programms wurden erstmals praktikable Standards für die Barrierereduzierung im Wohnungsbestand definiert und seit April 2009 barrierereduzierende Maßnahmen an mehr als 60.000 Wohneinheiten finanziert. Ab 1. Januar 2012 wird die KfW das Programm Altersgerecht (Programm Nr. 155) in der Darlehensvariante als Eigenprogramm fortführen. Es wird künftig aus KfW-Mitteln im Zins verbilligt und mit einem „attraktiven Zinssatz“ ausgestattet – allerdings wird die KfW die bisherige Verbilligungsleistung des Bundes lediglich teilweise kompensieren.

Bis 16. Dezember 2011 gibt es noch die bisherigen Konditionen
Derzeit können Eigentümer, Mieter oder Wohnungsunternehmen Förderkredite noch zu besonders günstigen Zinssätzen über die Hausbanken beantragen. Die Hausbanken können die Anträge zu den aus Mitteln des Bundesbauministeriums verbilligten Zinssätzen zwischen 1,00 und 1,56 % noch bis 16. Dezember 2011 bei der KfW einreichen. Der maximale Kreditbetrag beträgt 50.000 Euro pro abgeschlossener Wohneinheit. Zur Sicherung der Zinskonditionen des auslaufenden Bundesprogramms sind Darlehensanträge im Original bis zum 16. Dezember 2011 (einschließlich) bei der KfW einzureichen. Die Zuschussvariante wird zum Jahresende 2011 eingestellt. Spätester Antragseingang bei der KfW für Zuschussanträge ist ebenfalls der 16. Dezember 2011. Wichtig ist auch hier, dass der KfW bis zum 16. Dezember 2011 vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen im Original vorliegen. Später eingehende oder unvollständige Anträge können laut KfW nicht mehr entschieden werden und werden zurückgesendet.

Programm wir bis April 2012 umgebaut
Im ersten Quartal 2012 wird die KfW die Darlehensvariante des Programms Altersgerecht Umbauen mit nahezu unveränderten Programmbedingungen fortführen. Die im Archiv des KfW-Beraterforums bereits zur Verfügung gestellten Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Voraussichtlich zum 1. April 2012 will die KfW dann ein vollständig überarbeitetes und vereinfachtes Darlehensprogramm anbieten. GLR

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