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ENERGIEAUSWEIS

Überprüfungstool für Energieausweise

Energieausweise ab 4,99 Euro? Kann man dafür wirklich Qualität und realistische Ergebnisse erwarten? Wohl eher nicht. Der potenzielle Käufer/Mieter kann höchstens indirekt über den Energieausweis-Aussteller Rückschlüsse ziehen. Bisher. Nun kann er die Plausibilität auch mit einem kostenlosen Energiebedarfsrechner der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen überschlägig prüfen.

Um dabei als potenzielle Käufer/Mieter nicht an den Hürden zu scheitern, die Lobbyisten mithilfe des Bundesrats in die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) bugsiert haben, bietet die Verbraucherzentrale ein Datenblatt an, denn Eigentümer bzw. Vermieter sind nicht dazu verpflichtet, den Energieausweis oder eine Kopie davon auszuhändigen; sie müssen ihn lediglich „zugänglich machen“1). Um den Energiebedarfsrechner zu bedienen, muss man dann die erforderlichen Angaben zu Gebäude, Heizung und Trinkwassererwärmung aus dem zugänglich gemachten Dokument abschreiben. Eigentümer eines Energieausweises können sich dies sparen, aber dennoch ihren erworbenen Energieausweis prüfen.

Der Energiebedarfsrechner basiert auf dem Kurzverfahren des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU, Darmstadt) und ist laut Verbraucherzentrale NRW vergleichbar mit dem vereinfachten Rechenverfahren für Energieausweise nach der EnEV. Abweichungen sind wahrscheinlich, eine grobe Plausibilitätsprüfung für vorliegende Energieausweises sei aber gut möglich. GLR

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1)Der Entwurf der Bundesregierung (BR-Drucksache 282/07) sah in §16 Abs (2) vor, dass jedem Interessenten auf Verlangen eine Kopie des Energieausweis auszuhändigen. Der Bundesrat hielt diese Verpflichtung für nicht erforderlich und unverhältnismäßig. Ob und wann der Verkäufer eine Kopie des Energieausweises dem potenziellen Käufer aushändigt, könne der Privatautonomie überlassen werden, heißt es in der Beschlussfassung des Bundesrats (BR-Drucksache 282/07(B)).