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BAUWIRTSCHAFT

Bauwirtschaft will Riesteransatz fortführen

Mit dem bisherigen Sanierungstempo würde es rund 185 Jahre dauern, bis der Wohnungsbestand komplett saniert ist. Um den Modernisierungsstau aufzulösen und Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft zu sichern, plädiert die Bundesvereinigung der Bauwirtschaft für eine Neuordnung der Wohnungsbauförderung.

Der am 15. September vorgestellte Vorstoß des deutschen Bau- und Ausbauhandwerks soll sowohl dem Wohnungsneubau als auch der Gebäudemodernisierung Impulse bringen.

Vorgeschlagen wird ein Optionsmodell nach dem private Eigentümer zukünftig sowohl Eigenkapitalbeiträge als auch Tilgungsleistungen steuerlich geltend machen können. Im Gegenzug sollen diese Investitionen in das selbstgenutzte Wohneigentum nachgelagert besteuert werden. Prof. Dr. Ulrich van Suntum, Direktor des Instituts für Siedlungs- und Wohnwesen im Centrum für angewandte Wirtschaftsforschung, der mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden war, erläuterte das von ihm favorisierte Optionsmodell: „Eine grundsätzlich nachgelagerte Besteuerung von Investitionen in das selbstgenutzte Wohneigentum könnte damit wesentliche Vorzüge der Konsumgutlösung1) mit solchen der Investitionsgutlösung2) verbinden.“ Konkret:

  1. Es gibt ein Wahlrecht zwischen der derzeit bestehenden Konsumgutlösung und der nachgelagerten Besteuerung von Investitionen in selbstgenutztes Wohneigentum.
  2. Wählt man das Optionsmodell, dann können Eigenkapitalbeträge ebenso wie Tilgungsleistungen für Fremdkapital und größere Zwischeninvestitionen noch in der gleichen Periode steuerlich abgesetzt werden. Die Steuerminderung im Falle der Absetzung beträgt unabhängig vom persönlichen Einkommen und der Höhe des Betrages stets 40% des entsprechenden Betrages.
  3. Diese abgesetzten Beträge werden dem Wohnkapitalkonto gutgeschrieben und mit einem Zinssatz von 3% fiktiv verzinst. Der sich so ergebende Gesamtbetrag ist spätestens nach 25 Jahren mit einem für alle einheitlichen Steuerbetrag nachgelagert zu versteuern. Van Suntum schlägt vor, entsprechend der Grundidee der nachgelagerten Besteuerung diesen Steuerbetrag niedriger als 40% anzusetzen, beispielsweise mit 30%.

Van Suntum: „Das Optionsmodell ist einfacher und umfassender als der Wohnriester. Die steuerlichen Vorteile in der Anfangsphase fließen zudem zum großen Teil direkt in reale Wohnungsinvestitionen. Dies kommt der inländischen Baukonjunktur, der Klimapolitik und dem Ziel der Energieersparnis im Immobilienbereich zugute.“ GLR

Download der Studie Neue Impulse für den Wohnungsbau (0,8 MB)

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1) Bei der Konsumgutlösung wird eine selbstgenutzte Immobilie wie jeder andere Konsumgegenstand aus versteuertem Einkommen erworben. Dadurch erfolgt keine weitere Besteuerung, in der Konsequenz aber auch die Möglichkeit, Kosten steuerlich geltend zu machen. In Deutschland wurde gilt das Konsumgutmodell seit 1987.
2) Bei der Investitionsgutlösung wird der Immobilienerwerb wie bei Vermietern behandelt. Besteuert wird der Gewinn aus der Investition, der sich aus der gesparten Miete (Ertrag) abzüglich der Kosten zusammensetzt.