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WÄRMEGESETZ

EEWärmeG: Noch keine Würfel gefallen

Am 5. Dezember hatte die Bundesregierung ihr Wärmegesetz im Entwurf vorgestellt. Gebäude im Bestand bleiben darin verschont. Dagegen haben viele protestiert. Ohne Maßnahmen im Bestand sind deutliche CO2-Minderungen nicht erreichbar. Darüber herrscht breiter Konsens. Jedoch nicht ob und was getan werden soll. „Explodierende Energiepreise“ führen die einen als zwingende Rechtfertigung für ordnungsrechtliche Maßnahmen an. Die vom Eigentümer wahrgenommene Realität ist allerdings eine andere: Zwar verteuern sich die spezifischen Energiepreise kontinuierlich, die Energiekosten – und nur diese zählen - sind in den letzten Jahren durch Witterungseinflüsse und Verhaltensänderungen aber lediglich moderat gestiegen. Zahlte ein durchschnittlicher Haushalt 2005 etwa 208 Euro/Monat für Energie (inkl. Kraftstoffe) waren es 2007 nur etwa 210 Euro/Monat (Wert für 2006: 217 Euro/Monat).

Gefühlte (Un-)Wirtschaftlichkeit
Mit der langfristigen Tendenz der Energieausgaben, sie stiegen in den letzten zehn Jahren um 35,5% (nominal), lässt sich zwar besser argumentieren, aber eine Massenflucht in erneuerbare Energien haben sie bisher nicht bewirkt. Wie auch? Nach den Maßstäben, die vermietende oder selbstnutzende Eigentümer ansetzen, rechnen sich die erforderlichen Investitionen nicht. Mathematisch mag dies falsch sein, verkennt aber, dass Wirtschaftlichkeit eine sehr persönliche Ansichtssache ist und erheblich mehr Parameter für eine Investitionsentscheidung eine Rolle spielen.

Modernisierungsschub oder Modernisierungsstau?
Diese sensiblen Zusammenhänge mit einer Nutzungspflicht erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden im Rahmen einer größeren Modernisierung zu konfrontieren, ist für viele, die von diesem Geschäft abhängig sind, ein Horrorszenario. Drohen Eigentümern zusätzliche Kosten, verzögern sie die Modernisierung. Vielleicht nicht im Einzelfall, aber in der Gesamtstatistik. So die Arithmetik derer, die Druck auf die Bundesregierung ausgeübt haben, Verpflichtungen für bestehende Gebäude aus dem ersten Ministerentwurf des EEWärmeG fallen zu lassen. Unterm Strich könne ein auf diese Art provozierter bzw. verschärfter Modernisierungsstau die CO2-Minderung im Gebäudebestand sogar verlangsamen. Auf Länderebene gab es hier weniger Bedenken. Oder schlechtere Lobbyarbeit. Neben dem in Baden-Württemberg bereits verabschiedeten EWärmeG halten auch andere Bundesländer Vorgaben für den Gebäudebestand für erforderlich.

Flickenteppich für erneuerbare Wärme?
In ein paar Jahren in allen Ländern unterschiedliche Regeln? Das könnte passieren, wenn die große Koalition tatsächlich nicht den Mut zu einer bundeseinheitlichen Lösung aufbringt. Allerdings nur, wenn sie gleichzeitig das im Entwurf des EEWärmeG vorgesehene Förderverbot für Maßnahmen zur Erfüllung einer gesetzlichen Nutzungspflicht fallen lässt. Bleibt es bestehen, werden sich die Länder wohl zurückhalten, um ihren Einwohnern nicht die staatlichen Zuwendungen zu versagen. Ein erster Prüfstein dürfte dabei die Bundesratssitzung am 15. Februar sein in der der EEWärmeG-Entwurf nach den Beratungen in mehreren Ausschüssen einer von 86 Tagesordnungspunkten ist.

Wohnungswirtschaft will Papiertiger
Die Wohnungswirtschaft scheint jedenfalls mit dem von ihr maßgeblich beeinflussten EEWärmeG-Entwurf gut leben zu können. Bei den Ausschüssen des Bundesrates (Umwelt sowie Städtebau) wurde vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) ein ungewöhnlich geringer Nachbesserungsbedarf angemeldet. Opponiert wurde gegen die Mindestfläche thermischer Solarkollektoren zur Erfüllung der Nutzungspflicht in Mehrfamilienhäusern. Diese will man um ca. 60% reduziert wissen, ohne offensichtlich den Sinn des EEWärmeG zu akzeptieren. Die Argumente der Wohnungswirtschaft sind zwar nicht von der Hand zu weisen, aber im Gesamtkontext unnötig, weil es auch andere Maßnahmen zur Erfüllung der Nutzungspflicht gibt. Weitere Forderungen betreffen eine Berücksichtigung der Definition für unbillige Härte sowie eine Ablehnung der Ermächtigung, Gemeinden aus Gründen des Klimaschutzes einen Anschluss- und Benutzungszwang an die Nah- bzw. Fernwärme zu einzuräumen.

Noch ist beim EEWärmeG alles offen und vieles möglich. Auch eine Aufweichung der Förderpraxis - staatlich vorgegebene Pflichten nicht zu fördern - wird diskutiert. Letztendlich entscheiden wird der Bundestag in den nächsten Wochen. GLR

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