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WÄRMEGESETZ

Grüne legen Eckpunkte für Wärmegesetz vor

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Eckpunkte für ein Wärmegesetz (EEW) vorgelegt. Ein integrierter Stufenplan und ein Mix aus ordnungspolitischen Verpflichtungen und monetären Anreizen könnten sogar dabei helfen, den Modernisierungsstau aufzulösen. Etappenziele müssen nach Ansicht der Grünen sein, den Anteil regenerativer Wärme und Kühlung von heute 6% auf mindestens 28% bis 2020 und bis 2030 auf mindestens 50% zu steigern. Das Ziel der Bundesregierung (Integriertes Energie- und Klimaprogramm von Meseberg) ist ein Anteil von 14% für erneuerbare Energien am Wärmeverbrauch im Jahr 2020. Die EEW-Eckpunkte der Grünen:


  • Das Wärmegesetz soll alle Gebäude umfassen, unabhängig davon, ob sie Privathaushalten, Unternehmen oder der öffentlichen Hand gehören. Es soll zudem für Wohngebäude und Nichtwohngebäude sowie für Neu- und Bestandsbauten gelten. Passivhäuser sowie Gebäude die dem Niedrigenergiestandard „KfW 40“ entsprechen, sollen von den EEW-Regelung ausgenommen werden, ebenso sporadisch genutzte Häuser und Gebäude unter 50 m² Nutzfläche.
  • Neben einem ordnungsrechtlichen Ansatz sollen ökonomische Anreize die Bauherren zu motivieren, ihren EEW-Verpflichtungen nachzukommen.
  • Als Anteilspflicht für die Nutzung erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch ist bei Neubauten eine Quote von 20% und eine Quote von 10% bei Bestandsbauten vorgesehen, bei denen eine grundlegende Sanierung im Sinn der Energieeinsparverordnung durchgeführt oder bei denen eine neue Heizungsanlage installiert bzw. ausgetauscht wird.
  • Die Anteilspflicht soll in Fünfjahresschritten jeweils um 10 Prozentpunkte bei Neubauten und um 5 Prozentpunkte bei Bestandsbauten erhöht werden. Nach jeder Erhöhung soll im Rahmen der Erfahrungen über den Vollzug dieser Standards darüber entschieden werden, ob und wie der vorgeschriebene Anteil bis zur Vollversorgung gesteigert werden kann.
  • Wer bei Neubauten seinen EEW-Verpflichtungen nicht nachkommt, soll zu einer Ersatzabgabe in Höhe von 8 Euro pro kW installierter Heizleistung verpflichtet werden. In Bestandsbauten soll in diesem Fall eine Ersatzleistung z.B. in Form einer Verbesserung des Wärmedämmstandards gefordert werden.
  • Das EEW soll flankiert werden durch ein stufenweises Beenden von neuinstallierten „Erdölheizungen“ bis zum Jahr 2014 und durch marktwirtschaftliche Instrumente im Rahmen der ökologischen Finanzreform.

Kommentar der GEB-Redaktion
Neben dem deutlich angehobenen und bei konsequenter Anstrengung durchaus auch realistischen 28-%-Ziel (wenn gleichzeitig der Wärmeenergieverbrauch deutlich sinkt), ist insbesondere der vorgeschlagene Stufenplan ein Element, das dem Entwurf der Bundesregierung fehlt. Eine gesetzlich angekündigte kontinuierliche Anhebung der Erneuerbaren-Quote könnte bewirken, dass Gebäudeeigentümer früher handeln, um der sonst strengeren Gesetzespflicht zuvorzukommen. Wenngleich solche Ausweichreaktionen nicht die eigentliche Intention des EEW sind. Wünschenswert wäre eine jährliche Anhebung um 2 bzw. 1%, um den Aktionismus vor und die Flaute nach einer Frist weitgehend zu verhindern.

Der vorgesehene „Freikauf“ für 8 Euro pro kW erscheint eine billige und zugleich bürokratische Lösung zu sein. Die im BMU-Entwurf vorgesehene (von den Branchenverbänden allerdings umstrittene Unterschreitung des EnEV-Niveaus) scheint da wirkungsvoller zu sein. Da das Eckpunktepapier der Grünen dies aber für den wichtigen Bestand vorsieht und die Neubauten eigentlich gemessen am Gesamtproblem vernachlässigbar sind, ist der „Freikauf“ zunächst kein lohnendes Diskussionsfeld.

Unklug ist, in das Eckpunktepapier eine relativ kurzen Verbotsfrist für die Neuinstallation von „Erdölheizungen“, gemeint sind vermutlich Ölheizung mit fossilem Heizöl, zu schreiben. Im Neubau ist die Bedeutung der Ölheizung ohnehin eher gering. Will man den brennstoffbedingten CO2-Ausstoß damit zu Leibe rücken, gibt es klügere Wege. Beispielsweise eine Begrenzung der CO2-Emissionen pro Quadratmeter oder eine Verpflichtung zur biogenen Beimischung. Auch das sind streitbare Vorschläge, allerdings würden sie nicht mehreren Branchen die totale Abwehrhaltung aufzwingen. Im Übrigen sieht des Meseberg-Papier (im Punkt 10 Einsparverordnung) ohnehin vor: „Ab dem Jahr 2020 soll die Wärmeversorgung von Neubauten möglichst unabhängig von fossilen Energieträgern sein.“ Wobei man „möglichst“ mit zwei Betonungen lesen kann.

Mit der „flankierenden ökologischen Finanzreform“ dürfte eine Verteuerung fossiler Energie bei gleichzeitiger Entlastung in anderen Bereichen (Sozialabgaben) gemeint sein. Dies bei einem Rohölpreis von knapp unter 100 $/Barrel vorzuschlagen ist mutig. Und trotzdem richtig. Stimmen die Prognosen über die Energiepreisentwicklung in den nächsten Jahren, wäre ein solcher Schritt nur ein zeitlicher Vorgriff um einige Monate, aber gleichzeitig ein Anstoß sich ein Stück aus der Spirale zu befreien.

Wie man sich befreit, sollte aber jedem Eigentümer selbst überlassen werden. Dem Einsatz erneuerbarer Energien darf dabei keinesfalls ein verpflichtender Vorrang vor der Energieeinsparung gegeben werden. Denn erneuerbare Energie mit den heutigen Nutzungsoptionen ist ein kostbares und begrenztes Gut. Ungenügend gedämmt Gebäude, die zu 100% mit biogenen Energieträgern beheizt werden, darf es nicht geben, wenn die Klimaziele erreicht werden sollen. Und ungenügend gedämmt Gebäude solarthermisch zu beheizen ist schlichtweg unwirtschaftlich.

Enttäuschend ist, dass ein auf dem 8. Forum Solarpraxis am 22. November genannter Vorschlag sich im Eckpunktepapier nicht mehr/noch nicht findet: Die gesetzliche Vorschrift zur Energieberatung vor dem Austausch einer Wärmeerzeugungsanlage. GLR

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