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RECHT

Mietminderung bei Schädlingen möglich

Motten zählen zu den unangenehmsten Mitbewohnern in einer Wohnung. Sie können enormen Schaden an Kleidung und Mobiliar anrichten und sind nur schwer zu vertreiben. Ein Mieter in Bremen kam gar nicht damit nach, die Insekten zu töten. Seine Putzfrau zählte bei jedem Besuch 20 bis 30 Flecken an der Wand. Schließlich kürzte der Mann seine monatlichen Zahlungen an den Wohnungseigentümer um 25%.

Der Wohnungseigentümer wehrte sich dagegen, es entbrannte ein Streit darüber, wer für die Motten überhaupt verantwortlich sei. Ein Amtsrichter kam nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern zu dem Ergebnis, dass man den Verursacher des Schädlingsbefalls nicht feststellen könne. Deswegen trage letztlich der Eigentümer die Verantwortung und müsse die Mietminderung hinnehmen. Allerdings war der Betroffene nicht berechtigt gewesen, auf eigene Faust einen Kammerjäger zu bestellen. Das hätte er vorher absprechen müssen.(Amtsgericht Bremen, Aktenzeichen 25 C 0118/01) GLR

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