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FÖRDERPROGRAMME

Neue Mittel für Marktanreizprogramm

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat jetzt nach monatelanger Bewilligungspause doch schon vor dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2006 Mittel zur Verfügung gestellt. Damit kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderzusagen für Solarkollektoren und Biomassekessel geben. Aufgrund der hohen Zahl von Förderanträgen waren 2005 die Mittel aus diesem Programm bereits im Oktober ausgeschöpft. Aufgrund der anhaltend hohen Zahl von Antragstellungen wurden die Fördersätze nach einer Mitteilung des BMU um 20% abgesenkt, um eine größere Zahl von Anlagen zu fördern. Die neuen Förderrichtlinien gelten auch für alle noch nicht beschiedenen Förderanträge. Die neuen, an bestimmte technische Merkmale und Leistungsbereiche geknüpften Förderbedingungen lauten:

Thermische Solaranlagen

  • 84 Euro/m² Kollektorfläche für thermische Solaranlagen zur Trinkwassererwärmung (bisher 105 Euro/m²)
  • 108 Euro/m² Kollektorfläche für thermische Solaranlagen zur Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung (bisher 135 Euro/m²)
Biomassekessel
  • 48 Euro/kW für Pellet-Heizkessel (bisher 60 Euro/kW), jedoch mindestens 1360 Euro (bisher 1700 Euro), bei Primäröfen 800 Euro (bisher 1000 Euro)
  • 40 Euro/kW für manuell beschickte Scheitholzvergaserkessel (bisher 50 Euro/kW) jedoch mindestens 1200 Euro (bisher 1500 Euro)

Die neuen Fördersätze gelten für alle noch nicht beschiedenen Förderanträge mit Ausnahme von Anträgen für freiberufliche und gewerbliche Antragsteller. Für diese gelten bis zum Tag der Erteilung der beihilferechtlichen Genehmigung der neuen Richtlinien durch die Europäische Kommission noch die alten Fördersätze der Richtlinien vom 17. Juni 2005. Die genauen Förderrichtlinien veröffentlicht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de)

Die vorzeitig zur Verfügung gestellten Mittel von 81 Mio. Euro (45% der im Haushalt vorgesehenen Mittel) werden allerdings nicht bis zur endgültigen Haushaltsverabschiedung im Juli, sondern nur für eine Auflösung des Investitionsstaus ausreichen. Alleine die rund 55.000 noch nicht bewilligten Anträge aus 2005 sind nach Berechnungen der GEB-Inoletter-Redaktion mit etwa 57 Mio. Euro zu bewerten. Und jeden Monat werden neue Anträge in einer Größenordnung von deutlich über 10 Mio. Euro Bewilligungsvolumen gestellt. Zwar ist auch mit einer Stornoquote von etwa 20% zu rechnen, die Mittel fließen aber erst nach dem Fristablauf in neun Monaten zurück. Mit der Veröffentlichung der neuen Förderkriterien im Bundesanzeiger am 22. März war also der Fördertopf schon wieder nahezu leer. Anträge zu stellen lohnt sich trotzdem, die Bewilligung kann sich allerdings verzögern. Etwas Geduld ist auch bei den älteren Förderanträgen erforderlich. Der Bewilligungsstopp hat immerhin weit über 80.000 Anträge aufgestaut. GLR