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AUFGELESEN

Energiepass vom Energieversorger?

Nach einem Gutachten des bremer energie instituts werden bei einer vollumfänglichen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie in Deutschland im ersten Jahr bis zu 2,6 Mio. Energieausweise benötigt. Multipliziert mit etwa 300 Euro/Energieausweis – einem Preis, den erfahrene Energieberater als untere Grenze nennen – ergibt sich ein Gesamtvolumen von 780 Mio. Euro im ersten Jahr. Das weckt Begehrlichkeiten. Auch bei den Energieversorgern. Nach einem Bericht im HEA-Magazin Impulse wollen auch viele Energieversorger Energieausweise ausstellen.

Aus dem Bericht in Impulse Online Kompakt 05/2005:
„Eine Reihe von Energieversorgern sehen im Bereich der Gebäudeeffizienz Chancen für eigene Dienstleistungsangebote und sind daran interessiert zu erfahren, welche Voraussetzungen für die Ausstellung der Pässe zu erfüllen sind. […]

Die HEA [Fachverband für Energie-Marketing und -Anwendung beim VDEW] hat gegenüber den zuständigen Ministerien für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) regelmäßig darauf hingewiesen, dass die Energieversorger mit ihrem Personal über die Kompetenz verfügen, in unabhängiger und qualifizierter Weise zur Energieeffizienzverbesserung in Gebäuden beizutragen. In einem Anfang November anberaumten Gespräch hat die zuständige Referatsleiterin im Wirtschafts-ministerium, MRin Gertrud Hardich, gegenüber der HEA noch einmal die Sichtweise bestätigt, dass für die zukünftigen Energiepass-Aussteller ausschließlich Kriterien an deren Qualifikation und Berufserfahrung gestellt werden und die Unabhängigkeit durch die Anwendung objektiver Vorschriften und Rechenverfahren gewährleistet sei. […]

Die Ausstellung von Energieausweisen im Bereich der privaten Wohneigentümer wird als Dienstleistung für die Energieversorger eher im Bereich der Marktpartnerschaften/Energiegemeinschaften anzusiedeln sein. Weitergehende Möglichkeiten ergeben sich nach Ansicht der HEA im Bereich des Energiemanagements öffentlicher Liegenschaften und im Bereich der Industrie- und Gewerbekunden bei anstehenden größeren Gebäudemodernisierungen. Die HEA erwartet deutliche Impulse für Contracting-Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Beleuchtung und Klimatisierung, da diese Anwendungsfelder erstmals in die Vorschriften der novellierten Energieeinsparverordnung aufgenommen werden.“

Anmerkung
Obwohl viele Energieversorger in den letzten Jahren unter Kostendruck ihre Energieberatungsleistungen zurückgefahren haben, gelten diese nach wie vor als gutes Kundenbindungs-instrument. Darum geht es nach eigenen Angaben auch der E.ON AG, die sich kürzlich in das dena-Projekt „Energiepass für Gebäude“ für insgesamt 2 Mio. Euro (von 2005 bis 2008) als Projektpartner eingekauft hat. Die Gegenleistung: Mitarbeit und Stimmrecht in der so genannten Projektsteuerungsgruppe. Mitspracherecht bei der Planung und Durchführung des Projekts sowie der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit. Benennung als Partner auf den Publikationen des Projekts mit Integration des E.ON-Logos. Mitspracherecht bei der Aufnahme neuer Projektpartner.

Dr. Peter Demel, Vorstandsvorsitzender der E.ON Bayern AG, dazu auf dem „zukunft haus Kongress 2005“: „CO2 bedroht unser Klima, das bestreitet heute niemand mehr ernsthaft, auch nicht, dass die fossilen Energieträger nur noch im Maßstab weniger Jahrzehnte zur Verfügung stehen. Der Verbraucher fühlt sich aber schon heute von steigenden Energiepreisen bedroht und braucht Antworten und Auswege. Wir wollen deswegen gemeinsam mit der dena den Energiepass auf den Weg bringen. Damit wollen wir auch erreichen, dass die Marke E.ON ein Profil für Energieeffizienz gewinnt.“ Die E.ON AG versorgte in Deutschland Ende 2005 einschließlich Mehrheitsbeteiligungen rund 1,3 Mio. private Gas- und 7,6 Mio. private Stromkunden

Wie sich der Gesetzgeber entscheiden wird, ist noch nicht klar. Nüchtern betrachtet verlangt die EU-Gebäude-Richtlinie, „dass die Erstellung des Energieausweises [...] in unabhängiger Weise von qualifizierten und/oder zugelassenen Fachleuten durchgeführt wird...“. Dazu gibt es mittlerweile sehr breite Deutungen. Interessant ist die Passage im Zusammenhang mit der Regelung für die BAFA-Vor-Ort-Beratung, die ebenfalls hohe Maßstäbe an Unabhängigkeit und Qualität der Berater stellt: „Als Berater nicht antragsberechtigt ist, wer mit der Beratung ein wirtschaftliches Eigeninteresse an Investitionsentscheidungen des Beratenen haben kann, insbesondere […] für Energieversorgungsunternehmen […] tätig ist […].“ Beim Aufstellen der strengen Regelungen, die bisher auch Schornsteinfegern und Beratern, die einen Handwerksbetrieb führen oder daran beteiligt oder bei einem solchen beschäftigt sind, außen vor hielt, spielten allerdings auch die begrenzten Budgets für die Vor-Ort-Beratung eine gewichtige Rolle. GLR