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Solarförderkürzung passiert Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat am 29. März die Anpassung der Vergütung für Solarstrom beschlossen.

Die Regelungen im Überblick:
Die Vergütung wird zum 1. April 2012 abgesenkt. Die Vergütung verringert sich
• für kleine Dachanlagen von jetzt 24,43 auf 19,50 ct/kWh (bis 10 kW);
• für größere Dachanlagen von derzeit 21,98 auf 16,50 ct/kWh und für Freiflächenanlagen von derzeit 17,94 auf 13,50 ct/kWh.
• Große Dachanlagen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn vor dem 24. Februar 2012 ein Netzanschlussbegehren gestellt wurde und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt.
• Anlagen auf Freiflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn ein Planungsverfahren vor dem 1. März 2012 begonnen wurde (z.B. Aufstellungsbeschluss bei B-Plan-Verfahren) und die Inbetriebnahme bis 30. Juni 2012 erfolgt.
• Anlagen auf Konversionsflächen erhalten die Vergütung nach altem Recht, wenn sie bis zum 30. September 2012 in Betrieb genommen werden.

Die Degression der Einspeisevergütung wird von jährlichen auf monatliche Schritte umgestellt. Die Basisdegression beträgt 1% pro Monat und damit (abgezinst) 11,4% im Jahr. Weitere Informationen auf

www.bmu.de

und

www.bsw-solar.de

.

Die Änderungen gehen am 11. Mai in den Bundesrat. Falls dieser nicht zustimmt, muss der Vermittlungsausschuss angerufen werden.

 

 

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