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Strom: Ländliche Regionen zahlen mehr

Ein Strompreisvergleich des unabhängigen Verbraucherportals Verivox hat ergeben, dass die Preise der örtlichen Stromanbieter auf dem Land rund 5 Prozent höher sind als in städtischen Gebieten.

Die Preisunterschiede ergeben sich jedoch nicht aus unterschiedlich hohen Abgaben, sondern sind der Preispolitik der Versorger geschuldet.
„Wir können deutlich beobachten, dass die Grundversorger auf dem Land höhere Preise verlangen als in der Stadt. Mit unterschiedlichen Abgaben hat das aber nichts zu tun“, sagt Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox.
 

In ländlichen Gebieten sind die Gebühren für die Nutzung der Stromnetze tendenziell höher, da weniger Haushalte mit einem größeren Netz verbunden sind. Ein Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 4.000 kWh bezahlt dort im Durchschnitt 238 Euro (netto) an Netznutzungsentgelten. In der Stadt liegt dieser Wert mit durchschnittlich 205 Euro deutlich niedriger.
Auf dem Land werden im Gegenzug allerdings niedrigere Konzessionsabgaben bezahlt, denn dieser Preisbestandteil richtet sich nach der Anzahl der Einwohner. Werden die Kosten für Netznutzung und Konzessionsabgabe addiert, verschwindet der Unterschied zwischen Stadt (290 Euro) und Land (293 Euro) fast vollständig.
 

Obwohl sich die regionalen Abgaben weitgehend ausgleichen, unterscheidet sich das Preisniveau der Grundversorger deutlich. In ländlichen Gebieten bezahlt ein Haushalt mit 4.000 kWh Jahresverbrauch in der Grundversorgung durchschnittlich 1.054 Euro (brutto), in der Stadt liegt dieser Wert bei 1.010 Euro.
Bei den günstigsten Tarifen der örtlichen Grundversorger zeigt sich ein ähnliches Bild. Auf dem Land betragen die Kosten hier 987 Euro, in städtischen Gebieten sind es lediglich 933 Euro.
 

Auffällig ist, dass sich diese Preisunterschiede bei den überregionalen Stromversorgern kaum wiederfinden. Im günstigsten verfügbaren Tarif (mit vergleichbaren Konditionen) betragen die jährlichen Kosten für 4.000 kWh in der Stadt durchschnittlich 789 Euro, auf dem Land sind es 795 Euro.
 

Im Rahmen der Erhebung wurden alle Postleitzahlen mit einer Bevölkerungsdichte von über 1.000 Einwohnern/km² und einem Flächenanteil von über 50% an einer Kommune mit über 50.000 Einwohnern als „städtische Region“ definiert. Alle Postleitzahlen mit einer Bevölkerungsdichte von unter 1.000 Einwohner/km² und vollem Flächenanteil an Kommunen unter 30.000 Einwohnern wurden als „ländliche Region“ festgelegt. Postleitzahlen, die nicht in diese beiden Gruppen fallen, wurden nicht berücksichtigt.

www.verivox.de

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