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Neues von der KfW

Die KfW hat Verbesserungen im Programm "Energieeffizient Sanieren - Kommunen" vorgenommen sowie ein neues KfW-Förderangebot für Investitionen in eine energieeffiziente Stadtbeleuchtung erarbeitet.

Mit den hier kommunizierten Änderungen wird das Engagement der KfW im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit für Kommunen ausgeweitet und weiter gestärkt. Durch die Förderung von Investitionen in die Einsparung von Energiekosten wird nicht zuletzt auch der Entlastung der kommunalen Haushalte vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzsituation der Kommunen Rechnung getragen.


1. Verbesserung der Fördermöglichkeiten im Programm „Energieeffizient Sanieren
Kommunen“ (Programm-Nr. 218) ab 01.04.2011

In diesem aus Bundesmitteln besonders zinsverbilligten Programm wird eine deutliche Ausweitung des Förderangebots vorgenommen. Gleichzeitig erfolgt eine Anpassung der technischen Mindestanforderungen an die aktuelle Entwicklung. Im Einzelnen kommt es zu folgenden Änderungen:


• Die bisher bestehende Beschränkung auf Gebäude der Bildungsinfrastruktur wird aufgehoben. Künftig kann die energetische Sanierung aller Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur gefördert werden. Damit bietet dieses Programm jetzt auch günstige Finanzierungsmöglichkeiten zum Beispiel für die energetische Sanierung von Rathäusern, städtischen Kultureinrichtungen, Gemeindezentren und anderen kommunalen Gebäuden. Ausgeschlossen von dieser Finanzierung sind weiterhin Wohngebäude, da hierfür die zinsgünstigen, ebenfalls vom Bund verbilligten, wohnwirtschaftlichen Förderprogramme der KfW zur Verfügung stehen.


• Neben den bisher bestehenden Fördermöglichkeiten für die Durchführung von Einzelmaßnahmen und einer Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 wird es künftig eine weitere, anspruchsvollere Förderstufe geben. Sofern nach einer Komplettsanierung 85 % des in der Energieeinsparverordnung (EnEV2009) genannten Höchstwertes für den Jahresprimärenergiebedarf (QP) für Neubauten nicht überschritten wird, kann eine Förderung auf Basis der KfW-Effizienzhausstufe 85 erfolgen. Damit erfolgt die Förderung der energetischen Sanierung kommunaler und sozialer Nichtwohngebäude künftig in zwei Effizienzhausstufen (KfW-Effizienzhaus 100 und KfWEffizienzhaus 85). Die Einzelheiten der Anforderungen entnehmen Sie bitte der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ zum Programm-Merkblatt. Bei der anspruchsvollen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 85 steht im Vergleich zur Effizienzhausstufe 100 ein deutlich höherer Förderbetrag von bis zu 600 EUR pro Quadratmeter Nettogrundfläche zur Verfügung.


• Bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 muss der in der EnEV2009 genannte
Höchstwert für den Jahresprimärenergiebedarf (Qp) für Neubauten eingehalten werden. Der Transmissionswärmeverlust darf künftig 115 % des errechneten Wertes für ein Referenzgebäude nicht übersteigen.


• Die unterschiedliche Ausgestaltung des maximalen KfW-Finanzierungsanteils in Abhängigkeit von der Lage des Objektes in einem Fördergebiet (GA-Fördergebiete) wird aufgehoben. Somit beträgt der KfW-Finanzierungsanteil künftig einheitlich bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen.


• Sofern die genannten Kennwerte bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 100 aus
Gründen des Denkmalschutzes nicht erreichbar sind, kann künftig einer Abweichung im Einzelfall zugestimmt werden. Die Zulässigkeit der Ausnahme wird im Vorfeld der Antragstellung durch einen Sachverständigen der KfW geprüft.


• Die Förderstufe „Maßnahmepaket“ wird ab 01.04.2011 nicht mehr angeboten. Neben einer Komplettsanierung ist jedoch auch künftig die Förderung von Einzelmaßnahmen möglich.


• Die Anforderungen bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen werden an die technische Entwicklung angepasst. Bei einzelnen Maßnahmen (zum Beispiel Wärmepumpen) führt dies zu einer moderaten Erhöhung des Anforderungsniveaus. Außerdem wird bei der Wärmedämmung künftig auf den  Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) des jeweiligen Bauteils abgestellt. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Anlage „Technische  Mindestanforderungen“ zum Programm-Merkblatt. Als Übergangsregelung kann bei Einzelmaßnahmen eine Antragstellung noch bis zum 31.05.2011 auf Basis der bisherigen technischen Anforderungen erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass bis zu diesem Termin die entscheidungsrelevanten Unterlagen der KfW vollständig vorliegen.

Eine analoge Verbesserung des Förderangebots wird die KfW auch im Programm „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ (Programm-Nr. 157) umsetzen. Damit stehen künftig auch für alle gemeinnützigen Organisationsformen (einschließlich Kirchen) umfangreichere Finanzierungsmöglichkeiten bei der energetischen Gebäudesanierung im sozialen Bereich zur Verfügung.


2. Neues KfW-Förderangebot für Investitionen in eine energieeffiziente Stadtbeleuchtung:
„KfW-Investitionskredit Kommunen Premium – Energieeffiziente Stadtbeleuchtung“
(Programm-Nr. 215) ab 01.04.2011
Investitionen in eine energieeffiziente Stadtbeleuchtung werden bereits bisher in den Förderprogrammen der KfW Kommunalbank finanziert. Wegen der klimapolitischen Bedeutung des Themas hat die KfW sich entschlossen, für diesen Verwendungszweck ein eigenständiges Förderangebot mit besonders günstigen Förderbedingungen zu schaffen. Durch die Bereitstellung von Mitteln der KfW wird sie dabei besonders günstige Zinskonditionen zu Verfügung stellen können. Die wichtigsten Eckpunkte des Programms sind:


• Der Antragstellerkreis umfasst kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie Gemeindeverbände. Er ist damit identisch mit dem Basisprogramm „Investitionskredit Kommunen“ (Programm-Nr. 208).


• Gefördert wird der Ersatz, die Nachrüstung sowie der Neubau bzw. die Neuinstallation von Straßenbeleuchtungsanlagen. Darüber hinaus können jedoch auch Maßnahmen zur Beleuchtung von Parkplätzen, öffentlichen Freiflächen, Parkhäusern und Tiefgaragen sowie der Beleuchtung bei Lichtsignalanlagen und zur Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge finanziert werden. Einzelheiten und technische Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Programm-Merkblatt.


• Der KfW-Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 % der Investitionskosten (einschließlich damit in Verbindung stehender Kosten für Planung, Bestandsanalyse und Konzepterstellung). Es gibt Höchstbeträge für die verschiedenen Verwendungszwecke.


• Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 10 Jahren, dabei sind 2 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich. Der günstige Programmzins wird für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben. Entsprechend der Kapitalmarktentwicklung erfolgt eine tägliche Anpassung des Programmzinses. Die tagaktuellen Konditionen werden im Internet auf der Homepage der KfW veröffentlicht.
Ein analoges Förderangebot wird die KfW für Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund und private Unternehmen im Rahmen von ÖPP-Modellen zur Verfügung stellen. Für diese Zielgruppe steht ab 01.04.2011 das KfW-Programm „Kommunal Investieren Premium – Energieeffiziente  Stadtbeleuchtung“ (Programm-Nr. 216) zur Verfügung.
Die aktuellen Programm-Merkblätter und Formulare können in Kürze im Internet von der Homepage www.kfw.de oder im Archiv des KfW Beraterforums (www.kfw-beraterforum.de) heruntergeladen sowie über den zentralen Bestellservice der KfW bezogen werden.