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Zwei Sensationsurteile zugunsten von Gasprotestkunden

Zahlreiche Verbraucher zahlen ihre Gas- oder Stromrechnung unter Protest gekürzt und stehen deshalb in einer intensiven Auseinandersetzung mit ihrem Versorger, mitunter auch vor den Schranken der Gerichte.

Zwei neue und wichtige Gerichtsentscheidungen haben die rechtliche Position von Energieprotestkunden nun erheblich verbessert.

Das Landgericht Köln hat die Zahlungsklage der Bad Honnef AG gegen drei Verbraucher abgewiesen. Denn die Preissteigerungen der Vergangenheit lagen nachweislich über den Bezugskostensteigerungen. Zu diesem Ergebnis kam ein vom Gericht eingesetzter neutraler Sachverständiger (Urteil Landgericht Köln vom 14. August 2009, Az 90 O 41/07).

Pikanterweise war einer der beklagten Verbraucher früherer Aufsichtsratsvorsitzender der Bad Honnef AG und zeitweise sogar deren Vorstand.

Es handelt sich bundesweit um den ersten Fall, im dem die Gaspreiserhöhungen einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle durch Einholung eines Sachverständigengutachtens unterzogen wurde. Das Urteil gibt wichtige Anhaltspunkte, wie dabei vorzugehen ist.

In anderen Gerichtsverfahren versuchen die Versorger, die Billigkeit ihrer Preise durch Gutachten von Wirtschaftsprüfern zu belegen.

Das ist aber unzulässig, entschied der Bundesgerichtshof am 8. Juli 2009 in einem gerade veröffentlichten Urteil (Az VIII ZR 314/07). Bei den Wirtschaftsprüfungsgutachten handelt es sich um Parteigutachten, die vom Gericht nicht ohne eigene Überzeugungsbildung übernommen werden dürfen. Auch ein Vergleich der kritisierten Gaspreiserhöhungen mit den Preiserhöhungen anderer Unternehmen ist als Beweis untauglich, denn die Regionen sind untereinander nicht vergleichbar.

Auch muss geprüft werden, ob der Versorger nicht hätte billiger Gas einkaufen können. Denn das Recht zur einseitigen Preiserhöhung darf laut BGH-Urteil nicht dazu führen, das der Versorger zu beliebigen Preisen einkauft und diese an die Verbraucher weitergibt, ohne günstigere Beschaffungsmöglichkeiten zu prüfen.
www.energieverbraucher.de