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Pelletbranche begrüßt neue Regelungen zur Luftreinhaltung

Der Deutsche Energie-Pellet-Verband (DEPV) e.V. begrüßt die Verabschiedung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) in der Plenarsitzung des Deutschen Bundestags vom 2. Juli.

DEPV-Vorsitzende Beate Schmidt sagte hierzu: „Die Novellierung dieser Regelung war überfällig. Durch die strengen Grenzwerte, die bei der Luftreinhaltung künftig einzuhalten sind, wird der Energieträger Holz sein Image verbessern können. Energieholz und vor allem Pellets sind nicht nur unter dem Gesichtspunkt Klimaschutz die Wärmequelle der Zukunft, sondern verfügen in modernen automatischen Feuerungen auch beim Emissionsverhalten über vorbildliche Werte.“ Die DEPV-Vorsitzende wies darauf hin, dass angesichts eines geregelten, modernen und ambitionierten Immissionsschutzes es künftig auch keiner gesonderten kommunalen Regelungen zur Luftreinhaltung mehr bedürfe: „Aus umweltpolitischen Gründen ist es nicht notwendig, dass Städte und Gemeinden über die 1. BImSchV hinaus noch gesonderte Festbrennstoffverbote in Wohngebieten erlassen.“

Die Pelletbranche hatte schon das ganze Jahr über auf eine Verabschiedung der Verordnung gedrängt. „Nun hat die Industrie endlich Planungssicherheit“, sagte Schmidt. Vorausschauenden Verbrauchern rät der Verband, angesichts der gegenwärtigen finanziellen Fördermöglichkeiten sowie günstigen Brennstoffkosten dazu, veraltete Feuerungen zügig auszutauschen.

Parallel zur Verabschiedung im Bundestag wird die 1. BImSchV noch in Brüssel notifiziert und anschließend dem Bundesrat zugeleitet. Die DEPV-Vorsitzende geht von einem Inkrafttreten noch in diesem Jahr aus.
www.depv.de