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E.ON-Tochter unterliegt vor Gericht

Über Preisgleitklauseln dürfen Stromversorger sich nicht zusätzlich bereichern.

Das wurde nun erstmals auch für Stromlieferverträge gerichtlich festgestellt. Geklagt hatte der Bund der Energieverbraucher e.V. gegen eine Preisgleitklausel der E.on-Tochter Stadtwerke Gelnhausen. Der Vorsitzende Richter Ball des achten Senats des Bundesgerichtshofs erklärte die Stadtwerke des Rechtsmittels der Revision für verlustig, nachdem diese ihre Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zurückgezogen hatten (Aktenzeichen VIII ZR 31/08, Beschluss vom 20. Oktober 2009, Vorinstanz OLG Frankfurt, Urteil 1 U 41/07 vom 13.12.2007, Landgericht Frankfurt, Urteil vom 19. Januar 2007). Damit ist aktenkundig, dass die E.ON Tochter die Strompreise unberechtigt erhöht hatte. Es handelt sich um das erste Verfahren bundesweit gegen unzulässige Preisgleitklauseln in Stromlieferverträgen. Indirekt betroffen sind Millionen von Stromkunden, die den Stromanbieter oder den Tarif gewechselt haben und danach Preiserhöhungen hinnehmen mussten Diese Preiserhöhungen dürften in den meisten Fällen ebenso unwirksam sein, wie im vorliegenden Fall. Auch die Wechselmöglichkeit zu einem anderen Anbieter und die Kündigungsmöglichkeit ändert daran nichts, so das Gerichtsurteil. „Kunden der Grundversorgung sind vom Urteil nicht betroffen“, sagte der Vorsitzende des Vereins, Dr. Aribert Peters heute. "Alle anderen Stromkunden sollten ihrer Stromrechnung schnellstens widersprechen und die laufenden Zahlungen um die zuviel bezahlten Beträge kürzen“.

Mit Spannung erwartet der Verein eine weitere Entscheidung des Bundesgerichtshofs am 18. November 2009: Geklagt hat der Bund der Energieverbraucher e.V. gegen die Ölpreisbindung einer Gaspreisklausel der Rheinenergie Köln. Er obsiegte damit bereits vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Köln. „Die aktuellen Gerichtsentscheidungen lassen immer deutlicher erkennen, dass die Gas- und Strompreiserhöhungen der vergangenen Jahre größtenteils rechtswidrig waren und zurückzuzahlen sind“, sagte Peters.

www.energieverbraucher.de