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Fachbetriebe sollen Bürgschaft hinterlegen

Seit längerem gewinnt die Wärmepumpe sowohl im Neubau als auch im Bestand zunehmend an Bedeutung.

Seit längerem gewinnt die Wärmepumpe sowohl im Neubau als auch im Bestand zunehmend an Bedeutung. Seit dem 1.1.2008 wird sie auch mit dem Marktanreizprogramm gefördert. Doch der steigende Absatz der Wärmepumpen lässt jetzt die Initiative Pro Schornstein e.V. (IPS) mit unlauteren Mitteln gegen die zunehmende Bedeutung von Wärmepumpen vorgehen. Der Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH) hat jetzt das Vorgehen des IPS scharf kritisiert. Die Initiative Pro Schornstein e.V. (IPS) agiert mit unlauteren Mitteln gegen die zunehmende Bedeutung von Wärmepumpen. IPS verteilt Formblätter zur Ausstellung so genannter Garantieurkunden an Hausbesitzer. Installierende Fachbetriebe sollen hierauf garantieren, dass die im Rahmen des Marktanreizprogramms geforderten Jahresarbeitszahlen später im Betrieb erreicht werden. Bei Nichterreichung der Jahresarbeitszahlen müssten die Fördergelder zurückgezahlt werden. Der BDH weist darauf hin, dass die Behauptung, die Fördergelder müssten zurückgezahlt werden, unwahr ist. Der Fachbetrieb muss lediglich im Rahmen der Antragsstellung auf Förderung die Jahresarbeitszahl rechnerisch nachweisen.

Als grotesk bezeichnet der BDH die in dieser Garantieurkunde aufgestellte Aufforderung an den Fachbetrieb, eine Bürgschaft in Höhe der Fördergelder hinterlegen zu müssen, um bei fälschlicherweise zu erwartenden Rückzahlungsforderungen durch die BAFA liquide zu sein.

Der BDH kritisiert das Vorgehen des IPS scharf und sieht hier ausschließlich das Motiv, eine Technik, die nachweislich erneuerbare Energien nutzt, zu diskreditieren. Der BDH rät dringend von der Verwendung und Akzeptierung der Garantieurkunde ab und ruft IPS auf, das Formular umgehend zurückzuziehen.

Die Initiative Pro Schornstein e.V. betreibt die Internetseite www.waermepume-strom.de. Dort finden sich die fragwürdigen "Garantieurkunden". In der "Garantieurkunde Neubau" des IPS heisst es:

"Dem unterzeichnenden Fachbetrieb ist bekannt, dass bei Nichterreichung der o.g. Jahresarbeitszahl die Fördermittel seitens des Fördermittelgebers zurückgefordert werden. Zur Absicherung dieser möglichen Forderungen hinterlegt der Unterzeichner eine unbefristete Bankbürgschaft in Höhe der zu erwartenden Fördergelder von ________€ für einen Zeitraum von ____Jahren nach Unterzeichnungsdatum dieser Urkunde.“

Wer sich über die Förderung von Wärmepumpen im MAP informieren möchte, kann dies am besten hier im Internet beim BAFA tun. In den Erläuterungen zur Förderung von effizienten Wärmepumpen werden die Förderanforderungen erläutert und klarstellende Hinweise zur Durchführung der Förderung gegeben.
www.haustechnikdialog.de