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Der Teufel steckt im Detail

Für das Bauprodukt Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) existiert bisher weder eine harmonisierte europäische, noch eine deutsche Norm (Abb. 1). Daher handelt es sich bei einem WDVS um ein Bauprodukt, für das es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt. Insofern kann auf europäischer Ebene eine europäisch technische Bewertung (ETA) nach den Zulassungsleitlinien „European Technical Approval Guideline for External Thermal Insulation Composite Systems with Rendering (ETAG 004)“ [1] der European Organisation for Technical Assessment (EOTA) oder auf nationaler Ebene in Deutschland eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) gemäß den Zulassungsgrundsätzen des DIBt für WDVS erteilt werden. Damit das Bauprodukt WDVS „in Verkehr gebracht“ werden kann, muss der Systemhalter mindestens über eine der beiden Varianten verfügen. Worin unterscheiden sich WDVS nach ETA und abZ? Das Bauprodukt WDVS weist bezüglich der Zulassungsart prinzipiell kein Unterscheidungsmerkmal im Systemaufbau auf. Jedoch differieren die Zulassungen inhaltlich erheblich. Während die ETA nur einige wesentliche Grundmerkmale zu den Leistungen des Bauproduktes WDVS enthält, umfasst die abZ auch alle wesentlichen Informationen zur Planung, Anwendung und Bemessung eines WDVS im Sinne der Bauwerksanforderungen des deutschen Baurechts. Wurden bis dato ETAs für WDVS durch ein nationales Anwendungsdokument ergänzt, so ist diese Praxis heute nicht mehr möglich. Wichtig ist jedoch, dass bestehende ETAs für WDVS, welche über ein nationales Anwendungsdokument verfügen, in ihrer Gänze weiterhin gültig bleiben! Fü ...

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